Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Wismar am heutigen Tage Haftbefehl gegen einen 40jährigen Mann ohne festen Wohnsitz wegen des Verdachts des Betruges erlassen und die Hauptverhandlungshaft angeordnet. Der Beschuldigte ist nach den bisherigen Ermittlungen verdäch-tig, sich in mindestens zwei Fällen unter falschen Namen in Ho-tels und Pensionen im Raum Wismar eingemietet und die Kosten der Unterkunft nicht bezahlt zu haben. Die Hauptverhandlung findet am morgigen Tage statt. Der Beschuldigte ist vorbestraft.
Das Gericht kann gemäß § 127b Abs. 2 StPO gegen einen auf fri-scher Tat Betroffenen die Hauptverhandlungshaft anordnen, wenn zu befürchten ist, dass der Festgenommene der Hauptverhandlung fernbleiben wird und die Durchführung der Hauptverhandlung bin-nen einer Woche nach der Festnahme zu erwarten ist.