Schwerin (ots) – Der Minister für Inneres und Sport M-V und Sprecher der CDU-/CSU-geführten Innenressorts der Länder in der Innenministerkonferenz, Minister Lorenz Caffier, äußert sich zur neuen Handhabung der Demokratieerklärung in Zuwendungsbescheiden:
"Ich begrüße die erreichte Einigung zwischen der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Schwesig und dem Bundesminister des Innern, de Maizière ausdrücklich. Es ist enorm wichtig, dass sowohl die Bundesprogramme "Toleranz fördern – Kompetenz stärken" und "Initiative Demokratie Stärken" einerseits, wie auch die geförderten Projekte andererseits nun Rechtssicherheit haben. Es ist keineswegs so, dass Extremisten sich zukünftig eine staatliche Einnahmequelle für demokratiefeindliche Aktionen erschließen können. Ganz im Gegenteil:
Der Bescheid in Verbindung mit dem entsprechenden Begleitschreiben enthält für alle Zuwendungsempfänger ganz klar die Bedingung, dass "…dass extremistischen Organisationen oder Personen, die nicht die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten, keine direkte oder indirekte Förderung zuteilwerden darf. …" und "Unterwanderungsversuchen von geförderten Initiativen … wirksam begegnet werden (muss) …". Bei Verstoß gegen die Auflagen kann die Fördersumme nicht nur verweigert, sondern auch zurück gefordert werden. Die Beweispflicht liegt beim Antragsteller. Das ist neu. Das ist gut."