Schwerin – An gesetzlichen Feiertagen erfolgt keine Abfuhr von Hausmüll, Bioabfall und Wertstoffen. Die Abfuhr der Hausmüll- und Biotonnen sowie der gelben Wertstoffsäcke am 29. März (Karfreitag) wird am 28. März vorgefahren und die Abfuhr vom 1. April (Ostermontag) wird am 2. April nachgefahren.
Die betroffenen Schweriner Haushalte werden gebeten, ihre Behälter bzw. gelben Säcke erst zu den u. a. Terminen bereit zu stellen.