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Staatsanwaltschaft Schwerin klagt mutmaßliche Drogenhändler aus Wismar an

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Schwerin – Gegen zwei der am 06.10.2013 festgenommenen Tatverdächtigen (vgl. Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Schwerin und des Zollfahndungsamtes Hamburg vom 09.10.2013) hat die Staatsanwaltschaft Schwerin zum Landgericht Schwerin Anklage erhoben. Den Männern aus dem Raum Wismar wird unerlaubtes Handeltreiben und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der 41 Jahre alte Haupttäter hinreichend verdächtig, im Zeitraum 24.11.2012 bis 06.10.2013 in dreizehn Fällen, davon in drei Fällen gemeinschaftlich mit dem 32 Jahre alten Mittäter, jeweils mindestens 15 Kilogramm Marihuana von Lieferanten aus den Niederlanden empfangen und anschließend gewinnbringend weiterverkauft zu haben. Beide befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen den 45 Jahre alten dritten Tatverdächtigen wurde abgetrennt und wird gesondert bearbeitet.

Bereits am 06.10.2013 hatten 70 Ermittler des Zollfahndungsamtes Hamburg mit Unterstützung von Beamten des Hauptzollamtes Stralsund und der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Staatsanwaltschaft Schwerin sieben Durchsuchungsbeschlüsse im Raum Wismar vollstreckt und ca. 21 kg Marihuana, 7.000,00 € Bargeld und umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt.

Marihuana hat einen Straßenverkaufswert von ca. 10.000,00 €/kg.

Der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmit-teln in nicht geringer Menge sieht Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren vor. Gleiches gilt für den Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

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