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Verbot der kriminellen Rockergruppe ist bestandskräftig

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Schwerin (ots) – Das von Innenminister Lorenz Caffier ausgesprochene Verbot der kriminellen Rockergruppierung „Schwarze Schar MC Wismar“ und ihrer Unterstützergruppe „Schwarze Jäger MC Wismar“ ist seit gestern bestandskräftig. Keiner der 25 Adressaten der Verbotsverfügung hat innerhalb der vorgegeben Monatsfrist Klage erhoben. Der Verein war verboten worden, weil aus seinen Reihen heraus mehrfach Straftaten begangen wurden. Zu erinnern ist zum Beispiel an die Messerstecherei in Hagenow im Juni 2013. Es gab weitere Gewaltanwendungen gegen Dritte insbesondere in Wismar und Umgebung.

„Das Verbot ist ein klares Signal, dass wir kriminellen Aktivitäten der Rockerszene in Mecklenburg-Vorpommern mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln entschlossen entgegentreten“, betonte Caffier.

Als Folge des Verbots ist es den ehemaligen Mitgliedern des Vereins untersagt, Ersatzorganisationen zu bilden. Die Zeichen des Vereins, die insbesondere auf den schwarzen Kutten angebracht waren, dürfen in der Öffentlichkeit nicht gezeigt oder verwendet werden. Das gesamte Vermögen wurde beschlagnahmt und ist jetzt Eigentum des Landes. Dies gilt auch für das Grundstück mit dem ehemaligen Vereinsheim im Gewerbegebiet der Gemeinde Gägelow. Bei einem Verkauf dieser Liegenschaft ist der Erlös, der nach Abzug der Verwaltungskosten verbleibt, gemeinnützigen Zwecken zuzuführen.

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