Schwerin – „Der Wolf gehört zu den international am strengsten ge-schützten Arten. Es ist ein Prädikat für die Artenvielfalt, wenn sich in Mecklenburg-Vorpommern der Wolf wieder ansiedelt. Doch natürlich müssen wir uns auch auf das Zu-sammenleben mit dem Wolf gewissenhaft aber unaufgeregt einstellen. Sachlichkeit hilft hier mehr als Panikmache“, er-klärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Nach etwa 150 Jahren Abwesen-heit entwickeln sich in Deutschland seit dem Jahre 2000 kontinuierlich dauerhafte Vorkommen wildlebender Wölfe. Gegenwärtig leben in Deutschland insgesamt 26 Wolfsru-del oder –paare und 3 territoriale Einzelwölfe.
In Mecklenburg-Vorpommern war bis zum Jahr 2013 von 3 Einzeltieren (im Bereich der Lübtheener Heide, der Ueckermünder Heide und in der südlichen Müritz-Region im Grenzbereich zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) auszugehen. Seit Ende März 2013 gibt es Hinweise, dass der seit 2006 in der Lübthee-ner Heide ansässige Rüde eine Gefährtin gefunden hat. Weiterhin liegen aktuelle Hinweise aus dem Bereich der Ueckermünder Heide vor, dass auch hier inzwischen 2 Wölfe gemeinsam unterwegs sind. „Zu Konfliktsituationen im Zusammenhang mit dem Wolf kam es in Mecklenburg-Vorpommern bislang relativ selten. Seit 2012 bestand in insgesamt 4 Fällen von Nutztierrissen ein möglicher Zu-sammenhang mit einem Wolf. Freilaufende Hunde stellen oft ein größeres Problem dar“, so der Minister. Zuletzt wur-de Mitte Januar 2014 im Landkreis Rostock ein gerissenes Schaf aufgefunden. Obwohl in diesem Falle einige Indizien für einen Hund als Verursacher sprachen, konnte auch ein Wolf als Verursacher letztlich nicht ausgeschlossen wer-den.
Der im Jahre 2010 veröffentlichte „Managementplan für den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern“ sowie die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung oder Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern sind wesentliche Grundlagen für den weiteren Umgang mit der Wiederbesiedlung Mecklenburg-Vorpommerns durch den Wolf. Im Falle von Schäden an Haus- und Nutztieren können Zuwendungen von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ge-währt werden, wenn unverzüglich nach Feststellung des Schadens ein vom Land benannten Rissgutachter den Wolf als Schadensverursacher nicht ausschließen kann. Im Falle von Präventionsmaßnahmen können Zuwendungen von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für über die Anforderungen des Grundschutzes hinausgehende Maß-nahmen innerhalb des Wolfsgebietes gewährt werden.
„Ich werbe weiterhin dafür, dass Nutztierhalter innerhalb des Wolfsgebietes überprüfen, inwieweit ein entsprechen-der Grundschutz gegeben ist und inwieweit über den Grundschutz hinausgehende zusätzliche Präventionsmaß-nahmen für die jeweilige Betriebssituation notwendig sind bzw. in Frage kommen. Außerdem möchte ich alle Bürge-rinnen und Bürger ermuntern, Hinweise zu möglichen Wolfsbeobachtungen zu melden und somit das Wolfsmoni-toring zu unterstützen“, sagte Dr. Backhaus.