Schwerin – Viele Bürger wissen gar nicht, dass Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen können, einen Widerspruch einzulegen gegen Auskünfte aus der Registierungsdatei. So hat eine aktuelle Umfrage ergeben, dass nur zirka zwei Prozent der Einwohner, ihrer Datenweitergabe widersprochen haben. Nach aktueller Gesetzeslage erhält jeder Antragsteller, der sich schriftlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt meldet, Auskünfte über andere Personen. Da spielt es keine Rolle, ob es nun Behörden, Inkassounternehmen oder auch Privatpersonen sind.
Auf dem Antrag muss der Vor- und Nachname sowie das konkrete Geburtsdatum der gesuchten Person vorhanden sein, dadurch lassen sich dann ehemalige Klassenkameraden oder auch Schuldner ausfindig machen. Das Einzige, was nicht möglich ist, dass Unternehmen eine Anfrage stellen, auf Auskunft von Namen und Anschrift aller Bewohner einer kompletten Straße für ihre Werbezwecke.
Durch die Auskunft erfährt man Vor- und Nachname sowie die Adresse und auch einen Doktorgrad. Besteht sogar ein berechtigtes Interesse, wie durch ein Gerichtsurteil, hat man sogar Zugriff auf zusätzliche Informationen. Die ganzen Auskünfte über die gespeicherten Daten darf das Meldeamt ohne Genehmigung des Betroffenen rausgeben. Wenn man einer Weitergabe seiner Daten widersprechen möchte, muss dieses auf schriftlichen Weg an das Meldeamt erfolgen. Dadurch kann jeder sicherstellen, dass zum Beispiel Adressbuchverlage und Parteien keinen zugriff auf ihre Daten bekommen.
Der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen hat hierfür einen Musterbrief zur Verfügung gestellt.