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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Alte Waisenstiftung“

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Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt, einen Bebauungsplan im Gebiet der ehemaligen Waisengärten aufzustellen.  Das Plangebiet ergänzt die Bebauung des Bebauungsplanes Nr. 75.10 „An den Waisengärten“ als weiterer Bauabschnitt.

Das Plangebiet des B-Planes Nr. 77.11 „Alte Waisenstiftung“ liegt südlich der verlängerten Amtstraße und östlich der verlängerten Straße „Am Werder“. Im Süden wird das Plangebiet das Seeufer des „Beutel“ am Schweriner See und im Osten durch den „Hackergraben“ und weiter nördlich durch die Wegeverbindung zur Schwanenhalbinsel entlang des Schweriner Sees begrenzt. Erschlossen wird das neue Baugebiet durch die Verlängerungen der Amtstraße und der Straße ‚Am Werder’ sowie weitere Planstraßen.

 

Schwerin – Es soll Baurecht für ein allgemeines Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau (‚Stadtvillen’) geschaffen werden. Im Baugebiet sollen etwa 170 Wohneinheiten entstehen. Begrünte Wegeverbindungen sollen hergestellt werden. Weiter umfasst das Plangebiet im südlichen, unbebauten Bereich extensiv genutzte Grünflächen. Dieser naturnah gestaltete Landschaftsraum wird durch öffentliche Wege der Allgemeinheit zugänglich gemacht.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hängt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 77.11 „Alte Waisenstiftung“ mit Begründung und Entwurf des Umweltberichts vom Mittwoch, den 12. März 2014 bis Mittwoch, 19. März 2014 in der Rotunde, 4. OG des Stadthauses Schwerin, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin zur Einsichtnahme für die Allgemeinheit aus.

Am Mittwoch, den 19. März 2014 um 19.00 Uhr  stehen Mitarbeiter des Amtes für Stadtentwicklung im Raum E 70 des Stadthauses, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin für Rückfragen zu der Planung zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung.

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