Schwerin – Noch bis zum 31. März 2014 können Schwerinerinnen und Schweriner beim Gesundheitsamt Vorschläge einreichen, welche Badegewässer in die Badegewässerliste als EU-Badegewässer aufgenommen werden sollen. Das Gesundheitsamt bestimmt jedes Jahr vor Beginn der Badesaison die Gewässer, die nach den Bestimmungen der Badegewässerlandesverordnung überwacht werden sollen, und meldet sie der oberen Landesgesundheitsbehörde und der zuständigen Wasserbehörde.
Nach dieser Verordnung wird es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich an der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste zu beteiligen.
Für die Badesaison 2014 werden folgende Badegewässer als EU-Badegewässer geführt:
- Schweriner See, Zippendorfer Strand
- Schweriner See, Kalkwerder
- Schweriner See, Am Reppin
- Lankower See, Südufer
- Lankower See, Nordufer
- Ostorfer See, Kaspelwerder
- Ostorfer See, Neumühle
Vorschläge, Anregungen und Bemerkungen können bis 31. März 2014 an Christine Schulrath, Telefon: 0385 545-2868, E-Mail: cschulrath@schwerin.de
oder an Landeshauptstadt Schwerin, Gesundheitsamt, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin gerichtet werden. Die Badegewässerliste und ein Kontaktformular sind im Internet unter www.schwerin.de, Stichwort Bürgerservice/ Ordnung und Gesundheit/ Gesundheitsamt/ Hygiene/ Badegewässerliste zu finden.