Schwerin (ots) – In den Nachmittagsstunden des 06.04.2014 wurde in Schwerin ein Pkw mit 4 Insassen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen dieser zufällig durchgeführten Verkehrskontrolle bekamen die eingesetzten Polizisten den Anfangsverdacht, dass hier gegen die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes verstoßen worden sein könnte. Im Rahmen der weiteren Maßnahmen wurde festgestellt, dass der 30-jährige Fahrer des Pkw unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln den Pkw gefahren hat.
Ein 29 Jahre und ein 24 Jahre alter Mitfahrer führten am Körper versteckt Betäubungsmittel mit. Bei einem 23-jährigen Mitfahrer wurde nichts gefunden. Dementsprechende Strafanzeigen wurden gefertigt.
Beim Fahrer wurde weiterhin eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet und zeitnah durchgeführt. Ein Ergebnis hierzu steht noch aus. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.