Schwerin – In der Landeshauptstadt Schwerin wurden während der öffentlichen Auslegung der geplanten Änderungen der Baumschutzsatzung 14 Stellungnahmen abgegeben. Davon entfallen zehn auf die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange wie z. B. des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz oder der Deutschen Bahn AG. Die übrigen Hinweise wurden im Online-Beteiligungsverfahren bzw. im Bürgercenter dokumentiert. Am 04. März wurden außerdem während einer Informationsveranstaltung für die Ortsbeiräte Fragen für die weiteren Diskussionen in den Ortsteilen beantwortet. Ein Ortsbeirat schlug nach Ablauf der Offenlagefrist vor, auf eine Baumschutzsatzung neben dem landesrechtlichen Mindestbaumschutz ganz zu verzichten. Der NABU MV erhob keine Einwendungen gegenüber dem vorgelegten Satzungsentwurf. Der Kreisverband Bündnis90/Die Grünen beurteilte diesen Entwurf als weitgehend sehr gut und trug einige Änderungsvorschläge wie den Schutz bereits ab 50 Zentimetern Stammumfang wie in Rostock und den besseren Schutz von Obstbäumen und Pappeln vor.
„Einige klarstellende Hinweise wurden durch die Verwaltung in der überarbeiteten Satzung berücksichtigt. Nicht berücksichtigte Änderungswünsche aus dem öffentlichen Beteiligungsverfahren hat das Umweltamt begründet. Das muss jetzt in den Gremien der Stadtvertretung diskutiert werden“, so Carola Nitz, Leiterin des Umweltamtes.
Durch die Überarbeitung der bestehenden Satzung aus dem Jahre 2005 passt die Landeshauptstadt die Baumschutzsatzung an die landesweit geltende Regelung zum Baumschutz an. Gleichzeitig wird der Schutzumfang in einigen Bereichen verändert. So umfasst der landesrechtliche Mindestbaumschutz nur wenige Baumarten ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern, während die Neufassung der kommunalen Satzung wesentlich mehr Baumarten erfasst – und das bereits ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern und einer Höhe von 1,30 Metern. „Wir wollen insbesondere einheimische Laubbäume im Stadtgebiet gut schützen, weil sie die biologische Vielfalt z.B. bei Insekten und Vögeln besser fördern. Außerdem schützen wir damit das Grün in unserer Stadt besser vor unkontrollierten Baumfällungen, verbessern die Qualität des Wohnumfelds und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz“, so Hauke Behr, der als stellvertretender Umweltamtsleiter zuständig für den Baumschutz in der Landeshauptstadt ist. Gelockert werden soll dagegen der Schutz von relativ jungen Nadelbäumen. Für Nadelbäume außerhalb von Hausgärten sei landesrechtlich ein Mindestschutz gewährleistet, so Behr.
Im kommunalen Satzungsentwurf, der sich wesentlich am Mustersatzungsentwurf des Deutschen Städtetages orientiert, sollen Nadelbäume nicht mehr unter Schutz gestellt werden.