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Urteil gegen ehemaligen Mitarbeiter im Ticketing des F.C. Hansa Rostock

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Rostock – Das Rostocker Amtsgericht hat heute gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Ostseestadion GmbH & Co. KG, die für den F.C. Hansa Rostock den Kartenverkauf durchführt, sein Urteil gesprochen und den Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Unterschlagung in 46 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.

Im Rahmen des sogenannten Adhäsionsverfahrens hatte der Verein Ersatz des ihm entstandenen Schadens in Höhe von ca. 214.000 € zzgl. Zinsen und Kosten verlangt.

Nachdem der Kläger zunächst angeboten hatte, zur Wiedergutmachung einen Betrag von 93.000 € zu zahlen, kristallisierte sich durch die Zeugenaussagen der Kassierer immer mehr heraus, dass der dem Verein entstandene Schaden deutlich höher sein musste. Der Angeklagte bot sodann an, einen Betrag in Höhe von 220.000 € nebst Kosten zu zahlen. Der F.C. Hansa nahm das Angebot jedoch nicht an und beharrte auf der vollständigen Begleichung des geltend gemachten Schadens.

In der heutigen Verhandlung erkannte der Angeklagte schließlich die vom Verein verlangte Forderung nebst Zinsen (233.000 €) und Kosten an.

Da das gesamte Vermögen des Angeklagten durch die Staatsanwaltschaft Rostock beschlagnahmt bzw. arrestiert wurde, verständigten sich der Verein und der Angeklagte auf die Zahlungsmodalitäten. Hierdurch ist sichergestellt, dass der Verein den vorher genannten Betrag durch die Verwertung des Vermögens erhält.

"Wir sind mit dem Ergebnis zufrieden. Somit ist der materiell entstandene Schaden beim F.C. Hansa Rostock reguliert. Auf den strafrechtlichen Ausgang des Verfahrens hatten wir keinen Einfluss", so Michael Dahlmann, Vorstandsvorsitzender des F.C. Hansa Rostock.

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