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Die strafbefreiende Selbstanzeige hat sich bewährt

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Schwerin – "Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung hat sich im Grundsatz bewährt. Durch Selbstanzeigen flossen in den Staatshaushalt mehr als drei Milliarden Euro im Jahr 2013 zurück. Sie ist also ein wirksames Instrument, um verborgene Steuerquellen zu erschließen. Zudem ermöglicht allein die erfolgreiche Selbstanzeige, dass der Steuerhinterzieher selbst zurück zur Steuerehrlichkeit findet. Damit wird die Steuergerechtigkeit gestärkt. Laut Artikel 3 Grundgesetz hat der Staat die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Die Selbstanzeige hilft also, die Steuersolidarität wieder herzustellen und im Interesse aller das Steueraufkommen zu schützen. Voraussetzung für eine strafbefreiende Selbstanzeige muss allerdings die vollständige und sachlich richtige Selbstanzeige bleiben", sagte Justizministerin Kuder zur Amtseinführung des neuen Finanzgerichtspräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern, Prof. Michael Sauthoff.

"Die strafbefreiende Selbstanzeige ist ein Baustein bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Sie abzuschaffen, wie von einigen gefordert, wäre der falsche Weg. Wenn Vermögen, das bereits über längere Zeiträume in so genannten Steueroasen "geparkt" worden ist, könnte es auch unter Einsatz erheblicher personeller und technischer Ressourcen nur schwer aufgespürt werden", sagte die Justizministerin.

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