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Gemeinsames Vorgehen zum Hochwasserschutz an der Elbe

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Schwerin – Vertreter der EU-Kommission haben heute (Montag) die gemeinsame Planung der Bundesländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern für zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Unteren Mittelelbe positiv zur Kenntnis genommen.

Bei den Planungen geht es einerseits um Gehölzrückschnitte und bauliche Projekte wie Flutrinnen und Deichrückverlegungen. Andererseits ist ein Rahmen für Unterhaltungsmaßnahmen wie zum Beispiel den wiederkehrenden Gehölzrückschnitt und Sedimententnahmen in der Elbe festzulegen. Mit den Maßnahmen soll in Hochwassersituationen der Abfluss der Wassermengen zwischen Schnackenburg und Geesthacht unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes verbessert werden. Die Kernpunkte eines gemeinsamen Rahmenplans wurden in Brüssel von der niedersächsischen Umweltstaatssekretärin Almut Kottwitz und ihrem Kollegen Dr. Peter Sanftleben aus Schwerin vorgestellt.

“Wir freuen uns über die Unterstützung der EU. Die Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind sich einig, dass aufgrund der naturräumlichen Lage und der Ausgestaltung des Gebietes ein abgestimmtes Vorgehen geboten ist“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Ländervertreter. „Während es im Krisenfall im Oberlauf vornehmlich darum geht, das Wasser zurückzuhalten, müssen wir Unterlieger das Hochwasser möglichst zügig und schadlos in die Nordsee abführen. Dafür brauchen wir wirksame Verfahren, die die Menschen schützen und zugleich schonend mit der Pflanzen- und Tierwelt im UNESCO-Biosphärenreservat Elbtalaue sowie in den FFH- und Vogelschutzgebieten (Natura 2000) umgehen.“ Eine entsprechende Vereinbarung zur Erstellung eines gemeinsamen Rahmenplans haben die beiden Länder bereits Ende März unterzeichnet. Für den länderübergreifenden Rahmenplan werden mithilfe eines Hochwasserabflussmodells die wirksamsten Projekte ausgewählt und mit den betroffenen Landkreisen, Verbänden und Institutionen an der Elbe abgestimmt. Dazu gehören die Reduzierung des Bewuchses, Abgrabungen von Sedimenten, das Anlegen von Flutrinnen, der Anschluss von Altarmen, Deichrückverlegungen, Deichneubauten sowie die Anlage von Flutpoldern. Es kommen jedoch nur solche Maßnahmen in Betracht, die mit der größtmöglichen Schonung der rechtlich geschützten Naturräume vereinbar sind. Im Falle der Beseitigung von besonders geschützten Lebensräumen muss der Eingriff durch Kohärenzmaßnahmen vollständig kompensiert werden. Ergänzend zu den baulichen und einmaligen Veränderungen soll der Rahmenplan Regelungen für wiederkehrende Maßnahmen wie den Gehölzrückschnitt und Sedimententnahmen beschreiben.

„Funktionierender Hochwasserschutz ist im wahrsten Sinne des Wortes von existenzieller Bedeutung“, sagten Kottwitz und Sanftleben. „Das dramatische Hochwasser vom Juni vergangenen Jahres hat einmal mehr die ernste Bedrohung für die Anwohner in Städten und Gemeinden, für die Landwirte, die Wirtschaft, den Tourismus und den gesamten Naturraum an der Elbe drastisch vor Augen geführt. Auch vor dem Hintergrund der offenbar immer schwerer zu kalkulierenden Starkregenereignisse und der Zunahme von extremen Hochwasserständen heißt das Gebot der Stunde, dass jetzt zügig gehandelt werden muss! Dies muss natürlich immer unter Berücksichtigung der Natura 2000-Vorgaben erfolgen. Denn nur gemeinsam mit dem Naturschutz und Hochwasserschutz können erfolgreiche Lösungen gefunden werden.“

Nach den Planungen von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wird mit den ersten vorgezogenen Maßnahmen bereits im Herbst begonnen.

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