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Intransparentes Verfahren führt zu überstürztem Start der Bettensteuer

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Schwerin – Nachdem das Innenministerium die Genehmigung zur Einführung einer Übernachtungssteuer in Schwerin nicht verweigern konnte, will die Stadtverwaltung die Erhebung möglichst bald umsetzen. Zahlreiche Unternehmen fühlen sich jedoch noch nicht ausreichend informiert und bemängeln, dass viele Fragen zur Umsetzung noch ungeklärt sind.

Im Rahmen einer kurzfristig durch die Stadtverwaltung Schwerin einberufenen Informationsveranstaltung stellte Dieter Niesen, Dezernent für Finanzen, Jugend und Soziales, am vergangenen Freitagnachmittag die Erhebungsmodalitäten der Übernachtungssteuer für Schwerin vor. Bei den anwesenden Personen, die diese neue Abgabe als künftige Steuerschuldner von den Gästen einziehen und an die Stadt überführen sollen, herrscht jedoch nach wie vor Ratlosigkeit. Viele Fragen blieben ungeklärt, die für die betroffenen Unternehmen wichtig sind, um die technischen Systeme umzustellen und die Mitarbeiter unterrichten zu können. Dennoch hält Niesen an seinem Vorhaben fest, die Steuer nur wenige Werktage nach der Informationsveranstaltung einzuführen. Laut Stadtverwaltung soll die Satzung der sog. Bettensteuer ab dem 6. Mai 2014 in Kraft treten.

„Es muss gewährleistet sein, dass sich alle betroffenen gewerblichen und nicht gewerblichen Unternehmen rechtskonform verhalten können. Eine realistische Zeitplanung muss dabei möglich sein“, kritisiert Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin. „Wir fordern Herrn Niesen auf, alle Grundsatzfragen vor der geplanten Umsetzung zu klären. Oder will man bewusst einen Fehlstart bei der Einführung der umstrittenen Bettensteuer provozieren?“, fragt Eisenach abschließend.

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