Schwerin – Die HELIOS Kliniken Schwerin GmbH, Wismarsche Straße 393-397 in 19055 Schwerin, beantragt die Errichtung und den Betrieb von zwei Verbrennungsmotoranlagen (Nummer 1.2.3.2V Anhang 1 der 4. BImSchV) in der Landeshauptstadt Schwerin am Standort Wismarsche Straße 393-397, Haus 0, Ebene 1 – in der Dampfzentrale –, 19055 Schwerin, Gemarkung Groß Medewege, Flur 4, Flurstück 1/556.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.2.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749), durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Die Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.