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Helios Klinik beantragt zwei Verbrennungsmotoranlagen

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Schwerin – Die HELIOS Kliniken Schwerin GmbH, Wismarsche Straße 393-397 in 19055 Schwerin, beantragt die Errichtung und den Betrieb von zwei Verbrennungsmotoranlagen (Nummer 1.2.3.2V Anhang 1 der 4. BImSchV) in der Landeshauptstadt Schwerin am Standort Wismarsche Straße 393-397, Haus 0, Ebene 1 – in der Dampfzentrale –, 19055 Schwerin, Gemarkung Groß Medewege, Flur 4, Flurstück 1/556.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.2.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749), durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Die Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

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