Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat heute mit 50 Beamten des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern Wohn- und Geschäftsräume von ehemaligen Mitgliedern des Motorradclubs der „Schwarzen Schar“ durchsucht. Es besteht gegen insgesamt 11 Beschuldigte aus der Region Wismar, darunter auch deren ehemaligen „Präsidenten“, der Verdacht, dass die ehemaligen Mitglieder des Motorradclubs bis zu ihrer Auflösung gegen die Vorschrift des § 127 StGB (Bildung bewaffneter Gruppen) verstoßen haben.
Aus internen Vereinsunterlagen, die im Zusammenhang mit der Vollstreckung der Verbotsverfügung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern vom 13.12.2013 sichergestellt werden konnten, geht hervor, dass die Angehörigen dieser Gruppierung nach deren Codex verpflichtet waren, bei Vereinsaktivitäten – auch in der Öffentlichkeit – u. a. Messer bei sich zu führen. Die Zuwiderhandlung gegen dieses Gebot soll nach dem clubinternen Strafkatalog mit einem Bußgeld von 35,00 € geahndet worden sein.
Bei den Durchsuchungen konnten 28 Messer, 1 scharfe Schusswaffe, 7 Schreckschuss- bzw. Luftdruckwaffen, weitere gefährliche Gegenstände, wie Äxte u. a., diverse Pyrotechnik sowie ca. 10 Gramm Kokain und weitere Beweismittel beschlagnahmt werden.
Die Ermittlungen dauern an. § 127 StGB (Bildung bewaffneter Gruppen) enthält als Strafandrohung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren.
Auf die Unschuldsvermutung noch nicht rechtskräftig Verurteilter wird hingewiesen.