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Neuer IHK-Realsteuer-Atlas für Westmecklenburg erschienen

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Schwerin – Ab sofort stellt die IHK zu Schwerin den aktuellen „Realsteueratlas Westmecklenburg 2014“ kostenlos zur Verfügung.

Der 87-seitige Realsteuer-Atlas beinhaltet die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die kreisfreie Landeshauptstadt Schwerin. Die ausführliche Übersicht des Realsteuer-Atlas zeigt sowohl die Hebesätze für die Grundsteuer als auch die Hebesätze für die Gewerbesteuern der entsprechenden Städte und Gemeinden auf.

Gerade für Existenzgründer ist diese Dokumentation eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Standortsuche. Doch auch bereits ansässige Unternehmen bekommen hiermit eine aktuelle Argumentationshilfe in die Hand, um bei ihren gewählten Kommunalpolitikern die Entwicklung im Bereich der Gemeindefinanzen zu hinterfragen. Zudem dient sie den wirtschaftlich verantwortungsvoll denkenden Kommunalpolitikern als wichtige Entscheidungshilfe bei der Absenkung der Hebesätze.

Gewerbesteuerhebesätze leicht gestiegen
Grundsätzlich ist jeder im Inland ansässige stehende Gewerbebetrieb verpflichtet, Gewerbesteuer auf seinen Gewerbeertrag abzuführen. Nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) ist ein Gewerbebetrieb jede selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Als ein Gewerbebetrieb zählt nicht die Betätigung als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, die Ausübung eines freien Berufes oder eine andere selbständige Tätigkeit.

Im Jahr 2014 beträgt der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz für die Region Westmecklenburg 310,67 Prozent. Damit liegt er über dem Vorjahreswert von 305,06 Prozent. Die Spitzenplätze belegen die Hansestadt Wismar mit 430 Prozent und die Landeshauptstadt Schwerin mit 420 Prozent, gefolgt von den Gemeinden Blievenstorf, Sukow, Langen Jarchow, Hohenkirchen und Borkow mit jeweils 380 Prozent. Alle weiteren Städte und Gemeinden der Region Westmecklenburg haben den Hebesatz auf ≤ 360 Prozent festgelegt. Die Gemeinden Gadebusch, Rögnitz, Dragun, Königsfeld und Gallin sind die Gemeinden mit den niedrigsten Hebesätzen (200 – 230 Prozent).

Die Grundsteuer gehört ebenfalls zu den Realsteuern. Steuerobjekt bei der Grundsteuer ist der Grundbesitz. Dabei werden zwei Steuern unterschieden:

1. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke)
2. Grundsteuer B (sonstige genutzte Grundstücke).

Den geringsten Hebesatz der Grundsteuer A in Höhe von 200 Prozent erheben in diesem Jahr lediglich 20 Gemeinden in Westmecklenburg. Der höchste Hebesatz liegt in diesem Jahr bei 900 Prozent und wird von der Gemeinde Pritzier erhoben.

Bei dem Hebesatz der Grundsteuer B ist die Landeshauptstadt Schwerin mit einem Hebesatz von 630 Prozent wieder Spitzenreiter. Der niedrigste Hebesatz liegt in diesem Jahr erneut bei 300 Prozent und wird von 34 Gemeinden erhoben.

„Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin setzt sich auch weiterhin für die völlige Abschaffung der Gewerbesteuer ein, wobei den Gemeinden andere Steueranteile als Äquivalent zugestanden werden müssen. Nur durch die vollständige Abschaffung der Gewerbesteuer kann sich die deutsche Wirtschaft von einem bedeutenden negativen Standortfaktor befreien, um somit ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit auch in Zukunft sichern zu können.“, so Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin.

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