Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gemeinsam mit Beamten des Landeskriminalamtes M-V am heutigen Tage die Wohnung des Landtagsabgeordneten David Petereit (NPD) und Räumlichkeiten eines Internetversandhandels in Grevesmühlen sowie einer Produktions- und Vertriebsfirma von CD’s in Neustrelitz durchsucht.
Die durch Beschluss des Landtages M-V genehmigte Vollziehung der Durchsuchungsbeschlüsse erfolgte vor dem Hintergrund eines gegen den Abgeordneten bei der Staatsanwaltschaft Schwerin geführten Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Ihm wird vorgeworfen, im Juli 2013 über einen von ihm betriebenen Onlinehandel eine CD angeboten zu haben, die in englischer Sprache zum Hass und zur Gewalt gegen Menschen mit pädophilen Neigungen (u. a. „Krieg den Pädophilen, stirb stirb stirb, keiner wird überleben“) aufruft.
Pädophilie ist in der Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme als psychische Störung aufgeführt, womit sich der Gewaltaufruf gegen eine psychisch kranke und dringend behandlungsbedürftige Bevölkerungsgruppe richtet.
Der Tatbestand der Volksverhetzung wird in der dem Abgeordneten vorgeworfenen Variante mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf den Grundsatz der Unschuldsvermutung hinzuweisen.