Schwerin – Verloren, Vergessen, Gefunden – das Fundbüro Schwerin gibt es seit dieser Woche auch online. Ob Tasche, Rucksack oder Schlüssel – seit Wochenbeginn können Bürgerinnen und Bürger im elektronisches Fundsachenregister der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de nach gefundenen und in einer Datenbank registrierten Fundsachen suchen – unabhängig von den Öffnungszeiten des Fundbüros.
Zusätzlich ermöglicht das deutschlandweit im Einsatz befindliche Verfahren auch in 1000 weiteren Städten und Gemeinden Deutschlands, Österreichs und Italiens (Südtirol) die Suche nach verloren gegangenen Gegenständen. „Von diesem neuen Online-Service profitieren neben den Schwerinerinnen und Schwerinern auch Touristen, die hier etwas verloren oder vergessen haben. Hinzu kommt, dass das neue Fundregister durch seine standardisierten Verfahren die Arbeit der Verwaltung enorm erleichtert“, so Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow bei der Vorstellung des neuen Dienstes.
Mit weiteren Online-Dienstleistungen wie der Terminreservierung im Bürgerservice oder dem Urkundenportal zur Anforderung von Ehe-, Geburts- und Sterbeurkunden in Standesamt wird der Online-Service des Fundbüros für den schnellen Zugriff auf der städtischen Internetseite in der Rubrik „Stadthaus online“ gebündelt.
Und so funktioniert der neue Online-Service: Über die „Bürgersuche" in FundInfo können die Nutzerinnen und Nutzer auf den öffentlichen Teil der Daten des elektronischen Fundbuches zugreifen. FundInfo macht bei der Suche nach verlorenen Gegenständen keinen Unterschied, wo der Fund gemeldet wurde. Der Nutzer definiert durch Eingabe einer Postleitzahl oder Stadt einerseits den Suchraum und andererseits den verlorenen Gegenstand und bekommt dann die Fundgegenstände der ausgewählten Region angezeigt. Gleichzeitig wird angezeigt, wo der jeweilige Fund verwaltet wird und mit wem man in Verbindung treten kann, um seinen Anspruch geltend zu machen. Mittlerweile nutzen rund 1.000 Städte und Gemeinden in Deutschland, Österreich und Italien (Südtirol) das elektronische Fundsachenregister. Natürlich erhalten Bürgerinnen und Bürger, die keinen Internetzugang haben, auch weiterhin per Telefon unter 545-1111 oder persönlich im Auskunft.
Das BürgerBüro verwaltet als städtisches Fundbüro alle Fundgegenstände, die ab dem 12.05.2014 als Fundsache abgegeben wurden, in der neuen Datenbank. Dazu gehören auch weiterhin alle Gegenstände, die in den Bussen und Bahnen des Nahverkehrs Schwerin gefunden werden. Diese Gegenstände werden vom Nahverkehr jeweils einen Arbeitstag nach dem Auffinden im städtischen Fundbüro abgeliefert.
Übrigens ist die Ablieferung von Fundgegenständen im Fundbüro keine Ermessensfrage, sondern klar geregelt: So ist nach § 965 BGB jeder, der eine verlorenen Sache findet und an sich nimmt und diese nicht dem Verlierer oder Eigentümer zurück gibt, verpflichtet, den Fund unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Nur Gegenstände, die weniger als 10 € wert sind, sogenannte Bagatellfunde, sind nicht anzeige- bzw. abgabepflichtig.
Kann die Fundsache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten dem Eigentümer nicht wieder zurück gegeben werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache erwerben. Kann kein Eigentümer ermittelt werden und der Finder erhebt keinen Anspruch, werden die Fundgegenstände ein Mal jährlich durch das BürgerBüro öffentlich versteigert. Auf der letzten öffentlichen Versteigerung von Fundsachen am 09.05.2014 wurden 3.717,50 € eingenommen. Unter den Hammer kamen u. a. 40 Fahrräder, ein Werkzeugkoffer, ein Schlauchboot, ein Kinderwagen, diverse Spielsachen,
mehrere Digitalkameras, Taschen, Sportbeutel und Rucksäcke, verschiedene Kleidungsstücke, Kosmetikartikel, ein Ölbild, ein Zelt, Schmuckstücke und Uhren. Für 2015 ist die öffentliche Versteigerung für den 29.05.2015 geplant.