Schwerin (ots) – Bereits am Freitagvormittag kam es zu einem Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Radfahrers und eines PKW in der Schweriner Paulsstadt. Den ersten Ermittlungen zur Folge beachtete der 42-jährige Fahrzeugführer beim Befahren einer Ausfahrt den von links kommenden Radfahrer nicht, so dass es in der weiteren Folge zum Zusammenstoß beider Verkehrsteilnehmer kam. Der 57-jährige Radfahrer, bei dem ein geringer Atemalkoholwert nachgewiesen wurde, erlitt in dieser Folge Verletzungen, die seine stationäre Aufnahme in den Helios-Kliniken Schwerin erforderlich machten. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern an.
Bis zum Sonntagmittag verzeichnete die Schweriner Polizei weitere 18 Verkehrsunfälle. Glücklicherweise kam es hierbei lediglich zu Sachschäden. Die Beamten des Schweriner Polizeihauptrevieres sind weiterhin bestrebt, die Verkehrsunfallzahlen und deren Folgen durch konsequente Kontrolltätigkeit zu senken bzw. zu mindern. Im Rahmen dementsprechender polizeilicher Maßnahmen konnte am späten Freitagabend ein 41-jähriger Radfahrer ebenfalls in der Schweriner Paulsstadt angehalten und kontrolliert werden. Eine bei ihm durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von über 2,8 Promille. Der Schweriner muss nun mit rechtlichen Sanktionen rechnen.
Ein entsprechendes Strafverfahren gegen ihn wurde eingeleitet. Im Zuge der durchgeführten Verkehrskontrollen war weiterhin wiederholt festzustellen, dass einige Fahrzeugführer den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten, verbotswidrig während der Fahrt mit Mobiltelefonen telefonierten oder das Rot an Lichtzeichenanlagen ignorierten. Sämtliche festgestellten Verkehrsverstöße brachten die Beamten konsequent zur Anzeige.
Wünschenswert wäre, wenn die betroffenen Fahrzeugführer hierdurch ihr Fehlverhalten überdenken und sich zukünftig normgerecht verhalten.