Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat das gegen fünf Polizeibeamte im Zusammenhang mit dem Tod eines 65jährigen Obdachlosen an der Skaterbahn im Stadtteil Mueßer Holz wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung eingeleitete Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Die Obduktion des Leichnams hat ergeben, dass der Tod am wahr-scheinlichsten durch einen Verschluss eines Herzkranzgefäßes auf natürlicher Grundlage eingetreten ist, der durch die Alkoholisie-rung mit nachfolgender Unterkühlung begünstigt wurde. Die Ermitt-lungen haben keine Anhaltspunkte ergeben, dass zum Zeitpunkt des Polizeieinsatzes bereits eine medizinische Notlage des Verstorbenen vorgelegen hat bzw. eine solche für die Polizeibeamten erkennbar gewesen wäre.