Schwerin – Bei steigenden Temperaturen und zunehmender Sonneneinstrahlung sollten Tierhalter ihre Gefährten besonders genau beobachten, um eventuelle Veränderungen im Verhalten sofort feststellen und entsprechend schnell reagieren zu können.
Auch Hunde können auf unbehaarten Stellen einen Sonnenbrand bekommen, deshalb sollten sie nicht zu kurz geschoren werden. Ausreichend Trinkwasser muss den Tieren immer zur Verfügung stehen. Mineralwasser mit Kohlensäure eignet sich allerdings nicht. Ideal ist es, wenn die Mitbewohner auf vier Pfoten selbst entscheiden können, wann sie in der Wohnung, im Keller, auf dem Balkon oder im Garten ein kühles Plätzchen aufsuchen, an dem für sie angenehme Temperaturen herrschen. Auch Katzen, die keinen Zugang ins Freie haben, sollte in der Wohnung oder im Haus ein kühler Platz zur Verfügung stehen.
Spaziergänge mit dem Hund
Spaziergänge und sportliche Betätigungen mit dem Hund sollten in die Morgen- und Abendstunden verlegt werden, wenn die Temperaturen gemäßigter sind. Andernfalls können – vor allem bei älteren Tieren – Kreislaufprobleme auftreten.
Hund im Auto
Das Auto kann für Hunde zur tödlichen Falle werden: Sauerstoffmangel, Übelkeit, Kreislaufprobleme und Kreislaufversagen führen im schlimmsten Fall zum Tod des Tieres. Wer ein Tier bei Hitze im Auto zurücklässt, handelt verantwortungslos und verstößt gegen die Tierschutz-Hundeverordnung. Es reicht nicht aus, den Wagen im Schatten abzustellen. Selbst, wer nur eben beim Nachbarn hereinschauen möchte, kann aufgehalten werden. Die Sonne wandert und schon wird es im Inneren des Wagens höllisch heiß. Auch bei bedecktem Himmel wird es in einem Auto rasch zu warm. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Hunde im Auto warten müssen.
Im Gegensatz zum Menschen können sich Hunde und Katzen nicht durch Schwitzen über die Haut Kühlung verschaffen und sind deshalb gegenüber Hitze sehr empfindlich.
Passanten, die ein Tier in Not bemerken, sollten umgehend die Polizei oder auch die Feuerwehr informieren, um das Fahrzeug öffnen zu lassen, falls der Fahrzeughalter oder Fahrer nicht schnell genug gefunden werden kann. Allerdings muss nachweislich nach ihnen gesucht werden. Die Feuerwehr hat per Gesetz nicht die gleiche Befugnis das Auto zu öffnen wie die Polizei.
Transport von Hunden und Katzen
In einem Transporter Tiere nur während der Fahrt untergebracht werden, da es darin bei erhöhten Außentemperaturen – selbst im Schatten – zu einer extremen Wärmeentwicklung kommen kann. Sobald das Fahrzeug abgestellt wird, müssen die Tiere das Fahrzeug verlassen können. Die Nutzung einer Klimaanlage bzw. die Installation von Ventilatoren in einem Transporter ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber sicherlich sehr sinnvoll, um einem Hitzestau bei längeren Fahrten bzw. im Stau vorzubeugen.
Lange Autofahrten sollten beim Fehlen einer Klimaanlage an heißen Tagen in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden verlegt werden.
Für sein unverantwortliches Verhalten kann der Tierhalter nach §17 Tierschutzgesetz zur Rechenschaft gezogen und bestraft werden – mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe.
Warnsignale erkennen
Glasiger Blick, tiefrote Zunge und Hecheln mit gestrecktem Hals sind einige Anzeichen dafür, dass Hunden die Hitze zu sehr zusetzt. Außerdem sind Erbrechen, Gleichgewichtsstörungen und schließlich Bewusstlosigkeit Anzeichen für einen Hitzeschlag, der im schlimmsten Fall zum Tod des Tieres führt. Erste Anzeichen eines Hitzeschlags erkennt man bei Katzen daran, dass sie unruhig auf und ab gehen, Herzschlag und Körpertemperatur sich erhöhen oder die Tiere stark hechelnd auf dem Bauch liegen. Wenn Symptome auftreten, die auf einen Hitzeschlag deuten, ist so schnell wie möglich ein Tierarzt aufzusuchen.