Schwerin (ots) – Auch an den Pfingstfeiertagen führten die Beamtinnen und Beamten der Wasserschutzpolizei Schwerin und Plau am See Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen durch. Insgesamt wurden über das verlängerte Wochenende 149 Sportboote gemessen.
Erfreulich ist, dass sich die große Mehrzahl der Schiffsführer an die vorgegebenen Geschwindigkeiten hielt. Trotzdem mussten 3 Verwarnungsgelder ausgesprochen und 5 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen erstattet werden. Ein Sportbootführer wurde auf dem Petersdorfer See mit 35 km/h bei erlaubten 9 km/h gemessen und muss sich nun auf ein Bußgeld in Höhe von 450 Euro einstellen.
Schlussendlich wurden am Pfingstsonntag noch zwei Strafanzeigen wegen des Verdachts der Trunkenheit im Schiffsverkehr aufgenommen. Hier lagen die Atemalkoholwerte der Schiffsführer über 1,1 Promille. Es wurde eine Blutentnahme angeordnet und der Sportbootführerschein Binnen sichergestellt.