Karlsruhe – Seit einigen Jahren verbieten immer mehr Vermieter die Hundehaltung in ihren Wohnungen. Dieses hat jetzt ein Ende, Vermieter dürfen keine generellen Verbote mehr aussprechen gegen Hunde in einer ihrer Mietwohnungen.
In einem heutigen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH), sind solche Klauseln in Mietverträgen unangemessen und sorgen für eine Benachteiligung der Mieter. Ab sofort sind solche Einträge in Mietverträgen ungültig und rechtsunwirksam. (Az. VIII ZR 168/12)