Schwerin – Am Mittwochabend bemerkte gegen 22:00 Uhr ein 24-jähriger Mieter eines Schweriner Mehrfamilienhauses in der Johannes-Gillhoff-Straße den Ausbruch eines offenen Feuers in einem Kellerraum und informierte umgehend den Polizeinotruf. Die Flammen griffen auf das Holz der Kellerverschläge über. Die Hitzeentwicklung beschädigte die Isolation der in Brandortnähe verlaufenden Versorgungsleitungen. Durch die Verrußung des Mehrfamilienhauses erlitt eine 16-jährige Geschädigte eine Rauchgasintoxikation. Sie verbleibt zur Beobachtung bis zum nächsten Tag in stationärer Behandlung. Alle anderen Mieter des Hauses blieben unverletzt. Es entstand ein Sachschaden von etwa 5.000 Euro.
Ein zunächst angenommener technischer Defekt konnte durch die ermittelnden Beamten als Ursache des Brandes schnell ausgeschlossen werden.
Gegen 02:30 Uhr bemerkte der 51-jährige Vater einer Hausbewohnerin eine erneute Rauchentwicklung im Keller des Wohnhauses und informierte umgehend die Schweriner Feuerwehr. Der Feuer entstand jedoch nicht im Bereich des ersten Brandherdes. Somit ist eine Selbstentzündung nahezu ausgeschlossen. Der Brand zerstörte ein im Keller stehenden Schrank. Es entstand ein Sachschaden von etwa 500 Euro. Auch in diesem zweiten Fall blieben die Hausbewohner unverletzt.
Das Kriminalkommissariat der Polizeiinspektion Schwerin hat umgehend die Ermittlungen wegen schwerer Brandstiftung aufgenommen. Beide Brandherde werden im Verlauf des Tages unter Hinzuziehung eines Brandursachenermittlers begutachtet. Beamte des Polizeihauptreviers Schwerin sind zur Verhinderung eines erneuten Brand im Einsatz.