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Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen den 63-jährigen Heinz H., ehemaliger Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesell-schaft der Hansestadt Wismar mbH, Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Wismar erhoben. Gegen ihn besteht der hinreichende Verdacht der gewerbsmäßigen Untreue in insgesamt 52 Fällen.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat der Angeschuldigte demnach im Zeitraum von November 2008 bis zu seiner Abberufung im Dezember 2012 in leitender Funktion zweier Gesellschaften und einer Stif- tung jeweils Barabhebungen in Größenordnungen zwischen 380,00 € und 22.850,00 € von verschiedenen, ihm anvertrauten Konten vorgenommen, um das so erlangte Geld mit einer Gesamthöhe von ca. 160.000,00 € zu Unrecht und ausschließlich für private Zwecke zu verwenden.

Der Tatbestand der gewerbsmäßigen Untreue sieht Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor.

Die Staatsanwaltschaft Schwerin weist darauf hin, das für den Angeschuldigten auch nach Anklageerhebung der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.

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