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Innenminister Lorenz Caffier zur Verfassungsbeschwerde der Grünen

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Schwerin (ots) – Innenminister Lorenz Caffier sieht sich in Bezug auf die aktuelle Verfassungsbeschwerde  von einigen Mitgliedern der Partei Bündnis90/Die Grünen in seiner Auffassung bestätigt, dass die Partei keinerlei sachliches Interesse beim Thema Bestandsdatenauskunft hat, sondern es ihr vielmehr darum geht ideologische Diskussionen zu führen, die lediglich aus politischen Gründen grundsätzliche Zweifel am Bedarf dieser Vorschriften provozieren und das staatliche Gewaltmonopol infrage stellen sollen.

"Es kann nicht sein, dass die Grünen mit ihren polemischen Äußerungen immer wieder die Polizei und die Sicherheitsbehörden in unserem Land als eine Bedrohung der Freiheit unserer Bürgerinnen und Bürger darstellen. Allein die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sind die Maßstäbe polizeilichen Handelns und die Grundpfeiler unserer Demokratie. Es muss endlich Schluss sein mit dem verfehlten Politikansatz der Grünen zur Inneren Sicherheit", fordert Innenminister Caffier.

Caffier weiter: "Die Grünen wähnen sich als selbsternannte Hüter von Rechtsstaat und Datenschutz und verkennen dabei, dass mit ihren Forderungen nicht die Bürger, sondern die Täter geschützt werden.

Grundvoraussetzung der Abwehr von Gefahren und der Strafverfolgung ist, dass man die Täter auch kennt und identifizieren kann."

Das Innenministerium weist erneut ausdrücklich daraufhin, dass mit der Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) sowie des Verfassungsschutzgesetztes keine zusätzlichen Möglichkeiten geschaffen wurden, um die Inhalte von E-Mails oder Telefongesprächen auszuwerten. Vielmehr wurde den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen. Bei der Erhebung von Bestandsdaten geht es auch gar nicht um den Inhalt von Gesprächen.

Inhalte von Gesprächen werden über die sogenannte Telefonüberwachung (TKÜ) erfasst. Die Voraussetzungen für eine Telefonüberwachung sind bereits seit Jahren umfassend in den §§ 100a ff StPO zu Strafverfolgungszwecken und in § 34a SOG M-V zum Zwecke der Gefahrenabwehr geregelt. Diese Maßnahmen stehen ausdrücklich unter Richtervorbehalt. In M-V ist die inhaltliche TKÜ zur Gefahrenabwehr und im Übrigen auch die unter Richtervorbehalt stehende Datenerhebung nach dem SOG M-V nur bei Gefahrenverantwortlichen möglich zur Abwehr einer im Einzelnen Fall bevorstehenden Gefahr für Leib, Leben, Freiheit einer Person oder den Bestand oder Sicherheit des Bundes oder eines Landes sowie bei Personen, deren Leben oder Gesundheit gefährdet ist.

"Die Vorschriften dienen nicht einer Datensammelflut. Vielmehr wird für die Sicherheitsbehörden der Status quo erhalten werden", macht Minister Caffier deutlich. "Alle Vorgaben des Verfassungsgerichts wurden richtig und praktikabel umgesetzt. Mit ihren Äußerungen unterscheiden sich die Grünen im Grunde nur wenig von eher unpolitischen stammtischparolenartigen Weisheiten über die Polizei, die mit der Realität nichts zu tun haben."

Die Sicherheitsbehörden brauchen wirksame Instrumente, um Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen abzuwehren. Jeder, der schon einmal nach einem vermissten Kind oder einem suizidgefährdeten Menschen gesucht hat, kann das nachvollziehen. Die Befugnis, z. B. bei Verdacht auf Kinderpornografie, den Inhaber eines Internetanschlusses festzustellen, gehört dabei zum unverzichtbaren Rüstzeug polizeilicher Arbeit und ist als "Eingriff" vergleichbar mit der Abfrage nach Fahrzeughaltern oder der Ermittlung von Wohnanschriften.

Innenminister Caffier abschließend: "Ich nehme das Ordnungs- und Sicherheitsbedürfnis unserer Bürgerinnen und Bürger sehr ernst und fordere Herrn Suhr und Herrn Saalfeld als Landtagsabgeordnete in der Diskussion um Fragen der Inneren Sicherheit dazu auf, sich endlich dazu zu bekennen, dass wir eine starke wehrhafte Demokratie sind und sie auch wollen und dass wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Polizei, bei den Nachrichtendiensten und in der Justiz vertrauen und nicht vor ihrer Arbeit Angst haben. Denn die Innere Sicherheit ist eine Grundvoraussetzung des gedeihlichen Zusammenlebens unserer Bürger und ihres Vertrauens in den Rechtsstaat. Wer Verweigerung zum Dogma macht, kann nicht den Anspruch erheben, dem Gemeinwohl zu dienen."

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