Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat einen 41jährigen Rettungs-assistenten aus Bad Doberan wegen des Verdachts der achtfachen Körperverletzung, darunter in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung, sowie des Verstoßes gegen das Heilpraktiker-gesetz zum Amtsgericht Parchim angeklagt. Der Angeschuldigte soll als Dozent an einer Rettungsassistentenschule in Mecklenburg im Sommer 2013 an Kursteilnehmern mit verschreibungspflichtigen Medikamenten Versuche durchgeführt haben. Diese führten dazu, dass Kursteilnehmer u. a. das Bewusstsein oder partiell die Erinnerung verloren hatten, unter Kopfschmerzen litten sowie im Unterrichts- raum eingeschlafen waren. In einem Fall soll der Angeschuldigte Versuche mit einem Defibrillator an einem Kursteilnehmer unternom- men haben, der danach über starke Schmerzen klagte.
Ferner wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, aus einem Tresor im Büro des Lehrgebäudes 5.000,00 € unberechtigt entnommen sowie diverse Personalunterlagen, die Prüfungsdokumentation der Rettungsassistentenprüfungen und weitere Unterrichtsmaterialien an sich genommen zu haben. Der Angeschuldigte wurde deshalb auch wegen des Verdachts des Diebstahls sowie einer dazu tateinheitlich begangenen Urkundenunterdrückung angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung explizit hinzuweisen.