Schwerin – Die Stadtverwaltung ändert ab 1. Juli 2014 die Öffnungszeiten der Poller, die die Fußgängerzone in der Schweriner Innenstadt schützen. „Ziel ist es, bereits geltendes Verkehrsrecht zu unterstützen, insbesondere illegale Durchfahrten in den späten Abend- und Nachtstunden zu verhindern und die ausgeschilderten Lieferzeiten für die Geschäfte in der Fußgängerzone zu sichern“, erklärt der Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement Dr. Bernd-Rolf Smerdka.
Folgenden Anpassungen bei den Polleröffnungszeiten vorgenommen:
- In der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr sind alle Poller geschlossen, da in dieser Zeit die Fußgängerzone ausschließlich den Fußgängern und in Teilbereichen den Radfahrern vorbehalten ist.
- Der Poller in der Mecklenburgstraße/ G.-Scholl-Straße wird ab 18 Uhr bis 10 Uhr am Folgetag geöffnet, um den Lieferverkehr und die Grundstückszufahrten zu gewährleisten.
- Der Poller in der Schloßstraße/Puschkinstraße wird zunächst für den Lieferverkehr zwischen 18 und 10 Uhr geöffnet sein. Mit der Fertigstellung des Bauvorhabens Buschstraße wird diese Einfahrt in die Fußgängerzone dann ganztägig den Anliegerverkehr zu den privaten Stellplätzen der Buschstraße gewährleisten.
- Die Poller in der Martinstraße, Schmiedestraße, Puschkinstraße/ Markt, Großer Moor, Schusterstraße und Klosterstraße werden nur noch von 7.30 bis 10.00 Uhr und von 18.00 bis 19.30 Uhr geöffnet.
- Die Poller in der Mecklenburgstraße/ Arsenalstraße und Bischofstraße/ Schmiedestraße bleiben dauerhaft geschlossen. Ebenso die Poller am Marienplatz/ Schloßstraße und Marienplatz/ Helenenstraße. Der Marienplatz steht für den Lieferverkehr nicht mehr zur Verfügung.
Im Vorjahr hatte die Verkehrsbehörde Anwohner und Gewerbetreibende der Fußgängerzone nach ihren Problemen und Änderungswünschen befragt. Die Umwandlung der Buschstraße in eine park- und haltefreie Zone ist neben den Anpassungen der Polleröffnungszeiten ein weiteres konkretes Ergebnis dieser Befragung.