Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat das wegen Untreue u. a. geführte Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingestellt. Der Austausch von virenverseuchter Computertechnik im Institut für Qualitätsentwicklung M–V gegen neue Geräte bzw. Software erfüllt keinen Straftatbestand. So ist nach dem Ergebnis der Ermittlungen davon auszugehen, dass die veranschlagten Kosten für die Neuanschaffung mit ca. 146.000,00 € nur geringfügig über den von einem externen Institut prognostizierten Kosten für eine Reparatur mit ca. 130.000,00 € lagen. Die Entscheidung über den Austausch der Computertechnik, die ohnehin in den folgenden Jahren hätte erfolgen müssen, wurde auf sachverständiges Anraten getroffen und ist vor diesem Hintergrund betriebswirtschaftlich schlüssig nachvollziehbar, so dass ein pflichtwidrig herbeigeführter untreuerelevanter Schaden nicht gegeben ist.
Ein Straftatverdacht hinsichtlich der Aussonderung der Altgeräte hat sich ebenfalls nicht bestätigt. Für sämtliche ausgesonderte Geräte hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern der Staatsanwaltschaft Entsorgungsnachweise der Systeme, Gehäuse und Festplatten zur Verfügung gestellt. Die am 24.06.2014 von der Ostseezeitung veröffentlichte Darstellung, als „Entsorgungsnachweis der Festplatten habe offenbar ausschließlich ein Wiegeprotokoll gedient“, ist offenbar unzutreffend. Der Staatsanwaltschaft liegt in diesem Zusammenhang eine Vernichtungserklärung eines Entsorgungsunternehmens vor, die sich auf die Entsorgung aller übergebenen Festplatten bezieht. Ferner befindet sich bei den Akten ein Schreiben eines IT-Unternehmens, das den Ausbau der Festplatten bestätigt.