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Ferkeltötungen in Zuchtbetrieben: Staatsanwaltschaft Schwerin ermittelt

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen die Geschäftsführer der Tierzucht Gut Losten GmbH & Co. KG ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Beamte der Krimalpolizeiinspektion Schwerin haben unter Beteiligung von Vertretern des Veterinäramtes des Landkreises Nordwestmecklenburg am gestrigen Tage die Geschäftsräume der Firma in Losten durchsucht und Beweismittel, unter anderem Kadaver von Ferkeln, Mitarbeiterlisten, Arbeitsanweisungen und Belehrungen, sichergestellt.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, die Mitarbeiter angewiesen zu haben, Ferkel ohne vernünftigen Grund zu töten. Anlass der Ermittlungen ist ein am 14.07.2014 in der Sendung „Report Mainz“ ausgestrahlter Bericht, in dem zu sehen war, wie vermeintliche Mitarbeiter des Unternehmens überzählige Ferkel auf qualvolle Weise töteten.

§ 17 TierSchG enthält als Strafandrohung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf den Grundsatz der Unschuldsvermutung hinzuweisen.

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