Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin am 19.07.2014 Haftbefehl gegen einen 23jährigen Mann aus Hamburg wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, das Musikfestival „Airbeat One“ aufgesucht zu haben, um dort illegale Betäubungsmittel zu verkaufen. Ordner hatten bei der Einlasskontrolle in den Sachen des Beschuldigten 5 Gramm Pilze, 25 Ectasy-Tabletten, 5 Tütchen mit jeweils ca. 1 Gramm Amphetamin sowie 9 Tütchen mit insgesamt 13,7 Gramm Haschisch festgestellt und ihn der Polizei übergeben. Bei einer anschließenden Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten in Hamburg fanden Polizeibeamte neben einer Feinwaage und einem beschussfähigen Revolver ca. 500 – 600 weitere Tabletten, bei denen es sich vermutlich ebenfalls um Ecstasy handelt. Zudem wurde Bargeld in Höhe von 2.000,00 € sichergestellt.
Der Tatbestand des gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sieht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor.
Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung ausdrücklich hinzuweisen.