Schwerin – Die Landeshauptstadt Schwerin hat eine neue Baumschutzsatzung beschlossen. Die kommunale Baumschutzsatzung stellt eine Ergänzung zum landesweiten Mindestbaumschutz dar und ist am 1. Juni 2014 in Kraft getreten.
Mit der neuen Satzung werden die Baumschutzregelungen einheitlich im gesamten Stadtgebiet aufgehoben. Laubbäume, Obstbäume, Eibe und Ginkgo unterliegen ab einem Stammumfang von 80 cm dem Schutz der Satzung. Gemessen wird der Stammumfang in einer Höhe von 1,30 m über dem Erdboden. Während Nadelbäumen (außer Eibe und Ginkgo) in Hausgärten nicht mehr geschützt sind, unterliegen sie auf allen anderen Flächen ab einem Stammumfang von 100 cm unmittelbar dem landesrechtlichen Schutz.
Den Satzungstext und das Antragsformular sowie weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Amt für Umwelt bzw. unter www.schwerin.de >> Bürgerservice >> Umwelt >> Naturschutz >> Baumschutz