Rampe (ots) – Die von sogenannten Outlaw Motorycle Gangs ausgehende Kriminalität ist ein seit Jahren im In- und Ausland wachsender Phänomenbereich mit einem hohen Gefährdungs- und Bedrohungspotenzial. Dies gilt nicht nur innerhalb der subkulturähnlichen OMCGs, sondern auch gegenüber dem Staat und seinen Bürgern.
Bei einem der größten Polizeieinsätze in Mecklenburg-Vorpommern gegen Outlaw Motorycle Gangs, wurden am 13.12.2011 durch das Landeskriminalamt mit Kräften anderer Polizeibehörden des Landes und aus anderen Bundesländern, zeitgleich 82 Objekte im Großraum Neubrandenburg durchsucht. Hierbei handelte es sich um Wohnungen, Gemeinschafts- bzw. Clubräume der kriminellen Rockerszene sowie Gewerbeobjekte von Mitgliedern dieser Rockergruppierungen.
Im Ergebnis der Maßnahmen sind insgesamt 293 Gegenstände sichergestellt bzw. beschlagnahmt worden. Dabei handelte es sich u.a. um 10 Schreckschusswaffen, 103 Hieb- und Stichwaffen und eine große Anzahl von verbotenen Gegenständen, wie Schlagstöcke, Totschläger, Schlagringe, Baseballschläger, Pfefferspray, Armbrüste, Quarzhandschuhe und Zwillen mit Stahlkugeln.
Die von den polizeilichen Maßnahmen betroffenen kriminellen Rockergruppierungen aus Neubrandenburg legten gegen die Durchsuchungen Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Rostock hat am 03.06.2014 der Beschwerde, mit Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung der Vereinsräume, zugestimmt. Ein Ermittler des Landeskriminalamtes M-V hierzu: "Den Beschluss des OLG Rostock muss man schon sehr genau lesen, um zu wissen, dass sich die festgestellte Rechtswidrigkeit lediglich auf das Vereinsheim des Bandidos MC Neubrandenburg-City beschränkt und die weiteren 81 Durchsuchungsobjekte davon unberührt bleiben."
Genau diese Vereinsräume waren bereits Ende November 2011 im Rahmen eines Strafverfahrens durchsucht worden. Bei dieser Durchsuchung wurden u.a. zwei Baseballschläger, eine Machete und ein Einhandmesser aufgefunden und beschlagnahmt. Auch wenn Waffen und verbotene Gegenstände aufgefunden worden waren, ging die Polizei von einer zeitnahen erneuten Deponierung von Waffen aus.
Bei den Durchsuchungsmaßnahmen wenige Wochen später, am 13.12.2011, die auf Grundlage des Sicherheits- und Ordungsgesetzes M-V zum Zwecke der Gefahrenabwehr erfolgte, fanden die Mitarbeiter des Landeskriminalamtes in genau demselben Gebäudekomplex erneut einen Baseballschläger, ein Luftgewehr und weitere gefährliche Gegenstände.
Innerhalb der drei Wochen, die zwischen den zwei Durchsuchungsmaßnahmen lagen, hatten die kriminellen Rockergruppierung wieder Waffen und gefährlichen Gegenstände deponiert, um ein Bedrohungspotential aufzubauen und weitere Straftaten vorzubereiten. Diese Tatsache beweist die hohe kriminelle Energie dieser Outlaw Motorcycle Gangs und das Ausmaß der Gefahr, die von ihnen ausgeht.
Es bleibt festzustellen, dass das konsequente Vorgehen des Landeskriminalamtes notwendig war, um die Verübung künftiger Straftaten zu verhindern.
Die Landespolizei wird auch weiterhin konsequent gegen kriminelle Rockergruppierungen vorgehen und auch bei geringen Rechtsverstößen einschreiten, um Gefahren rechtzeitig abzuwehren und Straftaten zu verfolgen.