Schwerin – Die laufenden Straßenbaumaßnahmen in der Schelfstraße führen zu weiteren Einschränkungen für den Fahrzeugverkehr. Vom 04.08.2014, 07.00 Uhr bis voraussichtlich 10.10.2014 ist die Schelfstraße zwischen Knaudtstraße und Landreiterstraße voll gesperrt. Im Zuge dieser Maßnahme treten folgende weitere Änderungen in der Verkehrsführung in Kraft:
- Umkehrung der Einbahnstraße: In der Taubenstraße wird zwischen Bergstraße und Schelfstraße und in der Landreiterstraße wird zwischen Bergstraße und Schelfstraße die Einbahnstraßenregelung umgekehrt.
- Aufhebung der Einbahnstraße: In der Lindenstraße wird die Einbahnstraße aufgehoben. Die Straße ist in beide Richtungen befahrbar.
- Änderung der Parkordnung: Die Einschränkungen und Änderungen für den ruhenden Verkehr (Haltverbote und Änderung der Parkordnung) sind unbedingt zu beachten.
- Verlegung der Haltestellen: Die Haltestellen des Nahverkehrs werden vom Schelfmarkt in die Gaußstraße verlegt.
Die anliegenden Grundstücke sind jederzeit fußläufig erreichbar. Fahrzeug- und Radverkehr ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Ausnahmen bilden die Schelfstraße Hausnummer 8 sowie die Schule ecolea, hier wird die Zufahrt zu den Grundstücken weiterhin möglich sein.