Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin am heutigen Tage Haftbefehl gegen einen 56jährigen Mann aus Hamburg wegen des Verdachts des Diebstahls in einem besonders schweren Fall in drei Fällen erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, am 25.07.2014 und am 31.07.2014 sakrale Gegenstände, u. a. Altarleuchter, historische Kirchenschlüssel, eine Heiligenfigur, ein Kruzifix, eine Schmuckbibel sowie ein Abendmahlbild aus dem 17. Jahrhundert, aus den beiden Dorfkirchen der Evangelisch–Lutherischen Kirchengemeinde Proseken – Hohenkirchen entwendet zu haben.
Der Tatverdächtige wurde in den Morgenstunden des 31.07.2014 von einem Mitarbeiter der Kirchengemeinde beobachtet, wie er die Dorfkirche in Proseken mit einen mehrarmigen Kerzenleuchter verließ und ihn anschließend in seinem Pkw verstaute. Dem Mitarbeiter gelang es, den Tatverdächtigen bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten, die ihn vorläufig festnahm. Im Rahmen der noch am selben Tage durchgeführten Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten in Hamburg konnten weitere sakrale Gegenstände aufgefunden werden. Hierunter befanden sich auch Sachen, die den Diebstählen am 25.07.2014 aus beiden Kirchen zuzuordnen sind.
Der besonders schwere Fall des Diebstahls wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.