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Lernförderung setzt früher an – Versetzungsgefahr künftig kein Muss

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Schwerin – Mit Beginn des neuen Schuljahres erleichtert Mecklenburg-Vorpommern Kindern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu Nachhilfe und Förderkursen. Um die so genannte außerschulische Lernförderung für ihr Kind in Anspruch zu nehmen, mussten Eltern bislang eine akute Versetzungsgefährdung nachweisen.

„Wenn der blaue Brief kommt, ist es oft schon zu spät, um die Leistungen der Schülerinnen und Schüler noch rechtzeitig zu verbessern“, sagte Sozialministerin Birgit Hesse. „Gerade am Ende der Schullaufbahn entscheiden die Noten ja auch über die Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“, deshalb sei die Erweiterung sinnvoll.

Die außerschulische Lernförderung soll in den Fällen greifen, in denen die Schülerinnen und Schüler die wesentlichen Lernziele und ein ausreichendes Leistungsniveau nicht erreichen. Eine zusätzliche Lernförderung ist auch möglich, wenn Jugendliche ein höheres Lernniveau anstreben, um beispielsweise ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern.

„Ich begrüße, dass nun auch Schülerinnen und Schüler von der außerschulischen Lernförderung profitieren, die nicht versetzungsgefährdet sind und diese endlich beantragen können“, sagte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Lehrerinnen und Lehrer werden in den Schüler- und Elterngesprächen darauf hinweisen, dass es diese zusätzliche Möglichkeit gibt, mit der Schülerinnen und Schüler ihre Leistungen verbessern können. Das Formular ´Bestätigung der Schule für die Notwendigkeit von Lernförderung´ ist bei den zuständigen Bewilligungsbehörden erhältlich“, so Brodkorb.

Die außerschulische Lernförderung ist Teil des Bildungs- und Teilhabepakets. Sie soll Kinder und Jugendliche im Einzelfall unterstützen, wenn die vorhandenen Förder- und Hilfsangebote der Schule allein nicht ausreichen, um die nötige Verbesserung zu erzielen. Mecklenburg-Vorpommern hat dafür im vergangenen Jahr rund 955.000 Euro ausgegeben, 2012 waren es etwa 621.000 Euro.

Familien können die Lernförderung im örtlichen Jobcenter oder beim Landkreis bzw. den kreisfreien Städten beantragen.

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