Schwerin – Ab dem 1. September müssen Staubsauger, die neu auf den Markt kommen, ein Energielabel tragen und die europäische Ökodesign-Verordnung erfüllen. Die begrenzt den Stromhunger der Staubsauger auf maximal 1 600 Watt. Geräte mit 2 000 Watt und mehr sollen vom Markt verschwinden. Müssen Verbraucher dann dreimal so lange saugen? test.de erläutert das Energielabel, die neuen Anforderungen und ihre Folgen.
Was unterscheidet Ökodesign-Verordnung und Energielabel?
EU-Ökodesign-Verordnung und Energielabel-Verordnung der Europäischen Kommission ergänzen sich gegenseitig. Die Ökodesign-Verordnung stellt Mindestanforderungen auf, die Staubsauger einhalten müssen. Sie legt unter anderem fest, wie viel Energie ein Staubsauger höchstens verbrauchen darf und wie gut er wenigstens saugen muss. Mit Hilfe des Energielabels wiederum sollen Verbraucher stromsparende, saugstarke sowie leise Modelle leichter erkennen als bisher und bevorzugt kaufen.
Die auf dem Label stehenden Energieeffizienzklassen reichen von A bis G. Besonders stromsparende Modelle bekommen die Klasse A. Das Label weist auch den Standard-Jahresverbrauch eines Gerätes in Kilowattstunden aus. Er errechnet sich für alle Staubsauger gleichermaßen aus 50 Reinigungsgängen in einem Musterhaushalt mit 87 Quadratmetern. Auf jeweils einer Skala von A für beste bis G für schlechteste Leistung lässt sich außerdem ablesen, wie gut ein Sauger Teppich- und Hartboden säubert und den eingesaugten Staub filtert. Zusätzlich informiert das Label noch darüber, wie laut ein Modell auf Teppichboden saugt. Angegeben ist der Schallleistungspegel in Dezibel (dB).
Ab wann sind Staubsauger mit Energielabel auf dem Markt?
Das Label ist ab dem 1. September 2014 Pflicht. Es gilt für klassische Staubsauger sowie Hybridmodelle, die mit Netzstrom und wahlweise mit Akku saugen. Saugroboter oder Nass-/Trockensauger bekommen es nicht. Hersteller und Anbieter müssen ihre Geräte künftig mit Label ausliefern und Händler es gut sichtbar an den Geräten anbringen. Veraltete Modelle wie 2 000-Watt-Sauger darf der Handel noch ohne Label verkaufen, vorausgesetzt sie befanden sich am Stichtag innerhalb der EU-Grenzen. Wie lange die Stromschlucker also noch ein Thema sind hängt davon ab, wie schnell die Händler den Bestand verkaufen können.
Was ist das Ziel der EU-Ökodesign-Verordnung?
Staubsauger sollen künftig weniger Strom verbrauchen und trotzdem gut funktionieren. Die Ökodesign-Verordnung begrenzt die Leistungsaufnahme eines Saugers auf höchstens 1 600 Watt und den Standard-Jahresverbrauch auf maximal 62 Kilowattstunden pro Jahr. Damit der geringere Energieverbrauch nicht zu Lasten der Sauberkeit geht, bestimmt sie, wie viel Staub ein Gerät mindestens aufsaugen muss.
Warum sind ab 2017 nur noch 900 Watt erlaubt?
Die EU-Kommission geht davon aus, dass sich Staubsauger in den nächsten Jahren technisch verbessern werden. Deshalb soll im September 2017 die zweite Stufe der Ökodesign-Verordnung in Kraft treten. Dann dürfen Staubsauger nur noch maximal 900 Watt ziehen. Zudem müssen sie saugstärker werden, Mindestanforderungen für die Filterung der ausgeblasenen Luft erfüllen, Schlauch und Motor Haltbarkeitsprüfungen überstehen. Und: Die Lautstärke des Saugers wird beschränkt, auf höchstens 80 Dezibel.
Müssen Verbraucher dann dreimal so lang saugen?
Nein. Das ist nicht zu befürchten. 1 600 Watt, ab dem Jahr 2017 nur noch 900 Watt – die Begrenzung der Leistungsaufnahme hat zwar für viel Wirbel in der Öffentlichkeit gesorgt. Immerhin haben viele Anbieter jahrzehntelang mit hohen Wattzahlen geworben. Fakt ist aber: Wattzahlen informieren nicht über die Qualität eines Saugers, sondern über seinen Stromhunger. Entscheidend für eine hohe Saugleistung ist, dass Gerät und Düse insgesamt gut konstruiert und aufeinander abgestimmt sind. Dann genügen auch weniger als 900 Watt, wie die Tests der Stiftung Warentest zeigen. Im Test vom Februar 2014 reichten einem der Testsieger sogar 870 Watt fürs Siegertreppchen.
Warum prüft die Stiftung Warentest künftig noch Staubsauger?
Die Tests der Stiftung Warentest sagen mehr aus als ein Energielabel, das Hersteller und Anbieter ihren Geräten mitgeben. Eine Schwäche der neuen Verordnung ist: Die Saugleistung auf Hartboden bezieht sich nur auf Böden mit Ritzen, zum Beispiel Dielen. Ein hierauf optimierter Sauger schiebt auf Parkett den Dreck eher vor sich her und hinterlässt unzufriedene Kunden. Die Stiftung Warentest prüft umfangreicher: Im vergleichenden Warentest müssen die Geräte nicht nur zeigen, wie gut sie Staub von Teppich- und Hartboden sowie aus Ritzen saugen, sondern auch Fasern von Polstern und Teppichen entfernen. Fünf Nutzer prüfen ihre Alltagstauglichkeit, beurteilen etwa die Gebrauchsanleitung, Auf- und Abbau der Geräte und wie gut sie sich auf Teppich- und Hartboden manövrieren lassen. Auch suchen die Tester nach Schadstoffen und prüfen die Haltbarkeit des Motors und Geräts, des Kabels und Schlauchs sowie der Düsen.