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Energielabel für Staubsauger

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Schwerin – Ab dem 1. September müssen Staubsauger, die neu auf den Markt kommen, ein Energielabel tragen und die europäische Ökodesign-Verordnung erfüllen. Die begrenzt den Stromhunger der Staubsauger auf maximal 1 600 Watt. Geräte mit 2 000 Watt und mehr sollen vom Markt verschwinden. Müssen Verbraucher dann dreimal so lange saugen? test.de erläutert das Energielabel, die neuen Anforderungen und ihre Folgen.

Was unterscheidet Ökodesign-Verordnung und Energielabel?

EU-Ökodesign-Verordnung und Energielabel-Verordnung der Europäischen Kommis­sion ergänzen sich gegen­seitig. Die Ökodesign-Verordnung stellt Mindest­anforderungen auf, die Staubsauger einhalten müssen. Sie legt unter anderem fest, wie viel Energie ein Staubsauger höchs­tens verbrauchen darf und wie gut er wenigs­tens saugen muss. Mit Hilfe des Energielabels wiederum sollen Verbraucher stromsparende, saug­starke sowie leise Modelle leichter erkennen als bisher und bevor­zugt kaufen.

Die auf dem Label stehenden Energieeffizienz­klassen reichen von A bis G. Besonders stromsparende Modelle bekommen die Klasse A. Das Label weist auch den Stan­dard-Jahres­verbrauch eines Gerätes in Kilowatt­stunden aus. Er errechnet sich für alle Staubsauger gleichermaßen aus 50 Reinigungs­gängen in einem Muster­haushalt mit 87 Quadrat­metern. Auf jeweils einer Skala von A für beste bis G für schlechteste Leistung lässt sich außerdem ablesen, wie gut ein Sauger Teppich- und Hartboden säubert und den einge­saugten Staub filtert. Zusätzlich informiert das Label noch darüber, wie laut ein Modell auf Teppichboden saugt. Angegeben ist der Schall­leistungs­pegel in Dezibel (dB).

Ab wann sind Staubsauger mit Energielabel auf dem Markt?

Das Label ist ab dem 1. September 2014 Pflicht. Es gilt für klassische Staubsauger sowie Hybridmodelle, die mit Netz­strom und wahl­weise mit Akku saugen. Saugroboter oder Nass-/Trockens­auger bekommen es nicht. Hersteller und Anbieter müssen ihre Geräte künftig mit Label ausliefern und Händler es gut sicht­bar an den Geräten anbringen. Veraltete Modelle wie 2 000-Watt-Sauger darf der Handel noch ohne Label verkaufen, voraus­gesetzt sie befanden sich am Stichtag inner­halb der EU-Grenzen. Wie lange die Strom­schlu­cker also noch ein Thema sind hängt davon ab, wie schnell die Händler den Bestand verkaufen können.

Was ist das Ziel der EU-Ökodesign-Verordnung?

Staubsauger sollen künftig weniger Strom verbrauchen und trotzdem gut funk­tionieren. Die Ökodesign-Verordnung begrenzt die Leistungs­aufnahme eines Saugers auf höchs­tens 1 600 Watt und den Stan­dard-Jahres­verbrauch auf maximal 62 Kilowatt­stunden pro Jahr. Damit der geringere Energieverbrauch nicht zu Lasten der Sauber­keit geht, bestimmt sie, wie viel Staub ein Gerät mindestens aufsaugen muss.

Warum sind ab 2017 nur noch 900 Watt erlaubt?

Die EU-Kommis­sion geht davon aus, dass sich Staubsauger in den nächsten Jahren tech­nisch verbessern werden. Deshalb soll im September 2017 die zweite Stufe der Ökodesign-Verordnung in Kraft treten. Dann dürfen Staubsauger nur noch maximal 900 Watt ziehen. Zudem müssen sie saug­stärker werden, Mindest­anforderungen für die Filterung der ausgeblasenen Luft erfüllen, Schlauch und Motor Halt­barkeits­prüfungen über­stehen. Und: Die Laut­stärke des Saugers wird beschränkt, auf höchs­tens 80 Dezibel.

Müssen Verbraucher dann dreimal so lang saugen?

Nein. Das ist nicht zu befürchten. 1 600 Watt, ab dem Jahr 2017 nur noch 900 Watt – die Begrenzung der Leistungs­aufnahme hat zwar für viel Wirbel in der Öffent­lich­keit gesorgt. Immerhin haben viele Anbieter jahr­zehnte­lang mit hohen Watt­zahlen geworben. Fakt ist aber: Watt­zahlen informieren nicht über die Qualität eines Saugers, sondern über seinen Stromhunger. Entscheidend für eine hohe Saug­leistung ist, dass Gerät und Düse insgesamt gut konstruiert und aufeinander abge­stimmt sind. Dann genügen auch weniger als 900 Watt, wie die Tests der Stiftung Warentest zeigen. Im Test vom Februar 2014 reichten einem der Testsieger sogar 870 Watt fürs Siegertrepp­chen.

Warum prüft die Stiftung Warentest künftig noch Staubsauger?

Die Tests der Stiftung Warentest sagen mehr aus als ein Energielabel, das Hersteller und Anbieter ihren Geräten mitgeben. Eine Schwäche der neuen Verordnung ist: Die Saug­leistung auf Hartboden bezieht sich nur auf Böden mit Ritzen, zum Beispiel Dielen. Ein hierauf optimierter Sauger schiebt auf Parkett den Dreck eher vor sich her und hinterlässt unzufriedene Kunden. Die Stiftung Warentest prüft umfang­reicher: Im vergleichenden Warentest müssen die Geräte nicht nur zeigen, wie gut sie Staub von Teppich- und Hartboden sowie aus Ritzen saugen, sondern auch Fasern von Pols­tern und Teppichen entfernen. Fünf Nutzer prüfen ihre Alltags­tauglich­keit, beur­teilen etwa die Gebrauchs­anleitung, Auf- und Abbau der Geräte und wie gut sie sich auf Teppich- und Hartboden manövrieren lassen. Auch suchen die Tester nach Schad­stoffen und prüfen die Halt­barkeit des Motors und Geräts, des Kabels und Schlauchs sowie der Düsen.

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