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Rettungsdienstschule bildet 16 Notfallsanitäter für Westmecklenburg aus

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Schwerin – Als landesweit erste öffentliche Rettungsdienstschule bietet die Ausbildungseinrichtung der Schweriner Berufsfeuerwehr seit 1. September die dreijährige Ausbildung zum  Notfallsanitäter bzw. zur Notfallsanitäterin an. Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow und der Landrat Rolf Christiansen begrüßten die 16 Auszubildenden aus den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg zum Ausbildungsstart an der  Rettungsdienstschule der Berufsfeuerwehr Schwerin.

„Bereits seit dem Jahr 2008 haben wir in Schwerin mit den umliegenden Landkreisen und Rettungsdiensten eine dreijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten bzw. zur Rettungsassistentin als Modellprojekt durchgeführt, um den gestiegenen Anforderungen im Bereich der Notfallrettung gerecht zu werden“, erklärt  Christian Porst, Leiter der Rettungsdienstschule der Feuerwehr Schwerin. „Die neuen gesetzlichen Regelungen bestätigen unseren Weg.“

Die Arbeit im Rettungsdienst hat sich in den zurückliegenden Jahren immer weiter zu einer hochkomplexen und vielseitigen Tätigkeit entwickelt, welche ein neues Berufsbild notwendig gemacht hat. Für die bisherige Ausbildung zum Rettungsassistenten/zur Rettungsassistentin waren vom Gesetzgeber lediglich zwei Jahre Ausbildungsdauer vorgesehen. Mit dem 2014 neu eingeführten Gesetz über die Ausbildung von Notfallsanitätern und Notfallsanitäterinnen hat der  Gesetzgeber die Ausbildungszeit auf drei Jahre verlängert. Zukünftig werden Maßnahmen zur medizinischen Erstversorgung an der Rettungsdienstschule, in einem geeigneten Lehrkrankenhaus sowie direkt auf den Rettungsdienstfahrzeugen umfassender und weit reichender geschult als bisher.

„Die Landeshauptstadt hat sich dieser Herausforderung mit ihrer Rettungsdienstschule gestellt und bringt ein völlig neues Berufsbild mit auf den Weg. Wir beteiligen uns damit maßgeblich an der Weiterentwicklung des Rettungswesens in unserem Bundesland“, erklärte Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow anlässlich des Ausbildungsstarts.

„Wir sind sehr froh darüber, dass wir bereits jetzt mit der Ausbildung beginnen können. Nicht zuletzt unsere Erfahrungen aus den zurückliegenden Hochwasserkatastrophen haben uns gezeigt, wie wichtig die Zusammenarbeit unter den beteiligten Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr ist. Durch eine zentrale Ausbildungseinrichtung und Kooperation mit anderen Gebietskörperschaften werden wichtige Grundsteine für zukünftige Einsätze gelegt“, so Landrat Christiansen.

Landrätin Kerstin Weiss teilte mit, dass es durch solche gemeinsamen Ausbildungsanstrengungen möglich ist, dringend benötigte Fachkräfte in der Region auszubilden und zu halten: „Durch die gemeinsame Ausbildung sichern wir langfristig unseren Fachkräftebedarf.“

Bundesweit ist es bisher nur wenigen Schulen und Rettungsdienstorganisationen gelungen, sich auf das neue Gesetz einzustellen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter bzw. zur Notfallsanitäterin anzubieten.

Die Vorbereitung auf den Alltag im Rettungsdienst findet bei den Ausbildungsbetrieben statt. Dort werden die angehenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen schrittweise an die Übernahme von Verantwortung für die Versorgung der Patientinnen und Patienten herangeführt. Dazu stehen speziell geschulte Praxisanleiter zur Verfügung, die ihre langjährigen Erfahrungen der neuen Generation weitergeben. Ein wichtiger Kooperationspartner und Ausbildungsträger ist das Deutsche Rote Kreuz mit dem Kreisverband Nordwestmecklenburg und dem DRK Rettungsdienst Parchim- Ludwigslust. Weiterhin sind der Arbeiter-Samariter Bund aus Boizenburg und die kreiseigene Ludwigslust-Parchimer Rettungsdienst gGmbH in diesem Verbund vertreten.

Die klinische Ausbildung wird in mehreren Abschnitten durch die HELIOS Kliniken Schwerin übernommen.  „Die HELIOS Kliniken bieten optimale Voraussetzungen für die Ausbildung der angehenden Notfallsanitäter“, bescheinigt der Ärztliche Leiter des Rettungsdienstes Westmecklenburg, Jörg Allrich. „Bereits heute werden durch die Rettungsdienstmitarbeiter lebensrettende Maßnahmen durchgeführt, welche im Einzelfall sehr umfassend und komplex sein können. Hierfür ist eine fundierte und praxisnahe Ausbildung erforderlich“, so Allrich weiter.

Hintergrund
Mit dem Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter (Notfallsanitätergesetz – NotSanG) hat der Bundesgesetzgeber das seit dem 10.07.1989 bestehende Rettungsassistentengesetz abgelöst. Der Rettungsassistent wird bisher gemäß Rettungsdienstgesetz M-V als verantwortlicher Transportführer auf einem Rettungswagen oder als Assistent des Notarztes auf einem Notarzteinsatzfahrzeug eingesetzt.

Bei der Ausbildung zum Rettungsassistenten handelte es sich bisher in der Regel um eine reine Fachschulausbildung mit Praktika und Anerkennungszeiten. Durch die Neuregelung entsteht nun ein dem dualen Ausbildungssystem angeglichenes Verfahren mit wechselnden Ausbildungsabschnitten an den Lernorten Schule, Klinik und Betrieb. Die so umfassend qualifizierten Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen werden in Zukunft als wichtige Säule der medizinischen Erstversorgung im Rettungsdienst die verantwortungsvollen Positionen auf den Einsatzfahrzeugen übernehmen.

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