Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wird der sonderpädagogische Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern künftig nach einheitlichen Standards diagnostiziert. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat ein neues Handbuch herausgegeben, das für die Diagnostikerinnen und Diagnostiker in den vier Staatlichen Schulämtern verbindlich ist. Das Buch enthält die Richtlinien für die diagnostische Arbeit und wurde unter Beteiligung von Prof. Dr. Bodo Hartke von der Universität Rostock erstellt.
„Durch die Standards und durch einheitliche Verfahren im gesamten Land erreichen wir, dass der sonderpädagogische Förderbedarf von Kindern unter gleichen Voraussetzungen diagnostiziert wird“, erläuterte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Wir haben in den vergangenen Monaten darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Arbeitsfähigkeit des zentralen Diagnostischen Dienstes zu verbessern. Diagnostiken mit starken zeitlichen Verzögerungen, sogenannte ´Altfälle´, gibt es faktisch nicht mehr. Außerdem waren im Schuljahr 2013/2014 mehr als 80 Prozent der aktuellen Anträge abschließend bearbeitet“, betonte Brodkorb.
Die Maßnahmen und Verbesserungen im Einzelnen – eine Chronologie:
- Im Schuljahr 2010/2011 wurde die Diagnostik neu geordnet. Ein zentraler Diagnostischer Dienst wurde eingerichtet.
- Im Schuljahr 2011/2012 sowie im Schuljahr 2012/2013 wurden die Verfahren bei der Diagnostik vereinheitlicht. Bei der Antragsstellung und der Antragsbearbeitung wurden eine einheitliche Datenerfassung und ein einheitlicher Verfahrensablauf geschaffen. Die Formblätter wurden überarbeitet und der Schulbericht neu strukturiert. Außerdem ist das Informationsblatt über den Datenschutz verbessert worden. Die Struktur der Gutachten wurde überarbeitet.
- Im Schuljahr 2013/2014 wurde darüber hinaus mit der Erarbeitung eines Handbuchs der Diagnostik begonnen. Es soll die Standards für die Verfahren festlegen und ist für alle Diagnostikerinnen und Diagnostiker verbindlich. Prof. Dr. Bodo Hartke von der Universität Rostock wurde an der Erstellung des Handbuchs beteiligt.
- Im Schuljahr 2013/2014 wurden der Diagnostische Dienst und der Schulpsychologische Dienst zusammengelegt. Ziel dieser Zusammenlegung ist, dass Erziehungsberechtigte Hilfe und Beratung aus einer Hand bekommen. Nach der Beratung und Diagnostik beim Schulpsychologischen Dienst entfällt eine erneute Diagnostik durch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen. Viele Probleme im Schulalltag müssen von Psychologen und Sonderpädagogen gemeinsam gelöst werden. In den vier Staatlichen Schulämtern in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten heute insgesamt 33 Diagnostikerinnen und Diagnostiker sowie 21 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.
- Im Schuljahr 2014/2015 wurde das neue Handbuch der Diagnostik in Kraft gesetzt. Die sonderpädagogische Förderdiagnostik ist damit unter Zugrundelegung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse vereinheitlicht worden. Sowohl die Anwendung bestimmter Testverfahren als auch die Bedeutung von Testwerten wird jetzt einheitlich gehandhabt.
Außerdem werden im Schuljahr 2014/2015 vier Servicestellen für Inklusion eingerichtet. In jedem Bereich der vier Staatlichen Schulämter wird es somit eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner geben, die bzw. der den Erziehungsberechtigten für alle Fragen rund um die Inklusion fachkompetente Antworten geben kann und ihnen den Umgang mit der inklusiven Schule erleichtern soll. Über die Servicestellen sollen auch die verschiedenen Hilfs- und Beratungsangebote für förderbedürftige Schülerinnen und Schüler vernetzt werden.