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Sprengung der Stadionbrücke

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Schwerin – Die  Landeshauptstadt Schwerin bereitet den Abriss und Neubau der 1974 errichteten und stark geschädigten Stadionbrücke vor. Mit dem Abriss ändern sich  die gegenwärtig bestehenden Verkehrsbeziehungen bis zur voraussichtlichen Herstellung der neuen Brücke im Sommer 2017 erheblich. Das Amt für Verkehrsmanagement hat die betroffenen Anlieger in einem Bürgerbrief über die Veränderungen und  geplanten Verkehrslösungen sowie den Zeitplan der Abrissarbeiten und damit verbundene Sicherheitsmaßnahmen informiert. Gleichzeitig lädt die  städtische Verkehrsbehörde am 25. September 2014 um 18.00 Uhr zu einer Anliegerinformationsveranstaltung in den Demmlersaal des Rathauses ein.

Der Abriss läuft in zwei Phasen ab.

Phase 1: Schaffung einer provisorischen Verkehrslösung
Nordwestlich des bestehenden Brückenbauwerkes soll  ein Knotenpunkt so ausgebaut werden, dass aus der Hagenower Straße, der Stadionstraße, der Straße Osterberg und der Straße Krösnitz kommende Fahrzeuge dort die Möglichkeit erhalten, stadteinwärts zu fahren, während auf der Ludwigsluster Chaussee stadteinwärts fahrende Fahrzeuge die Möglichkeit erhalten, die Hagenower Straße, die Stadionstraße, die Straße Osterberg und die Straße Krösnitz zu erreichen.  Gleichzeitig wird für den  Fußgänger- und  Radverkehr  eine Querung über die  Ludwigsluster Chaussee eingerichtet, um so die Haltestelle Ostorf des Nahverkehrs und die Johannes-Stelling-Straße zu erreichen.

Der auszubauende Knotenpunkt wird durch eine Lichtsignalanlage geregelt werden. Die dazu erforderlichen Bauleistungen wurden bereits beauftragt. Ihre Ausführung steht unmittelbar bevor.

Phase 2: Sprengung und Abriss der Brücke
Nach Herstellung der provisorischen Verkehrslösung soll der Abriss des Brückenbauwerkes erfolgen. Dazu sollen Brückenüberbau und Brückenpfeiler gesprengt werden, damit der Verkehr auf der Ludwigsluster Chaussee nur für möglichst kurze Zeit unterbrochen werden muss. Für die diesbezüglichen Bauleistungen führt die Landeshauptstadt Schwerin gegenwärtig das Vergabeverfahren durch.

„Beide Teile der Maßnahme erfordern das Verständnis und die Mitwirkung der unmittelbaren Anliegerinnen und Anlieger. Daher wollen wir die bevorstehenden Maßnahmen im Rahmen einer Anliegerinformationsveranstaltung erläutern und auch über verkehrsplanerischen und straßenverkehrsrechtlichen Fragen Auskunft geben. Wir werden Anregungen und Hinweise  im Zusammenhang mit den bevorstehenden Arbeiten gewissenhaft zu prüfen und –  wo immer möglich – beachten“, so Dr. Bernd-Rolf Smerdka, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement.

Brückensperrung bereits ab 12. November
Ab 12. November wird die Brücke für jeglichen Verkehr voll gesperrt.  Auf der Brücke werden dann vorbereitende Arbeiten für die Sprengung ausgeführt. Die Sprengung selbst erfolgt am Freitag, dem 28. November. Dazu wird die Ludwigsluster Chaussee an dem verlängerten Wochenende vom 27. November bis zum 30. November 2014  im Brückenbereich voll gesperrt. Unter der gesamten Brücke wird eine ca. zwei Meter hohe Sandschüttung hergestellt, auf die der Brückenüberbau nach der Sprengung herabfällt. Unmittelbar nach der Sprengung werden die Brückentrümmer beseitigt. Der Brückenunterbau wird maschinell abgebrochen. Die Straßendämme bleiben erhalten.

Termine und Ablauf
Sperrung der Brücke für den Straßenverkehr:     ab 12.11.2014
Vollsperrung der Ludwigsluster Chaussee:         27.11. – 30.11.2014
Brückensprengung:                                        28.11.2014
Bauende:                                                      17.12.2014

Sicherheitsmaßnahmen:
Der Gefahrenbereich der Sprengung wird  etwa einen Radius von 200 Metern  umfassen. In diesem abzusperrenden Bereich ist der ungedeckte Aufenthalt von Personen und beweglichen Sachgütern während der Ausführung der Sprengung verboten. Mobile Wertgegenstände wie Kraftfahrzeuge, Gartenmöbel usw. sollten dann rechtzeitig entweder in festen Unterständen oder außerhalb des Gefahrenbereichs abgestellt werden.  Massive Wände oder Gebäude gelten als sichere Deckung. Welche Grundstücke  oder Gebäude innerhalb des Gefahrenbereichs liegen, wird den Eigentümern der Grundstücke rechtzeitig durch Anschreiben mitgeteilt.

Als vorsorglicher Schutz müssen Straßenzüge innerhalb des genannten Gefahrenbereichs durch die Polizei abgesperrt werden. Die Sperrungen werden jedoch nur unmittelbar vor Ausführung der Sprengung, für etwa eine Stunde, erforderlich. Transporte sind während dieser Zeit ausgeschlossen. Wer auf medizinische Hilfe oder sonstige Unterstützung auch innerhalb des Sperrzeitraumes angewiesen ist, sollte sich bitte an das Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Schwerin wenden.

Lärmarme Technik im Einsatz
Sprengerschütterungen werden nicht erwartet. Zum Schutz vor Staubbelästigungen wird der Brückenüberbau mit geeigneten Abdeckungen versehen. Vor dem zunächst benachbarten Wohnhaus, Slüterufer 20, wird ein Schutzgerüst mit vorgehängten Planen errichtet. Oberirdische Anlagen im Nahbereich werden staubdicht umhüllt oder bedeckt.

Die Sprengung wird  eine nur kurzzeitige Lärmbelastung verursachen. Bei der nachfolgenden Zerkleinerung und dem Abtransport der Trümmer werden  lärmarme Abbruchgeräte und Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Um die Einschränkung des Straßenverkehrs zu minimieren, werden die Abbrucharbeiten über ein Wochenende bis in die Nachtstunden ausgeführt.

Sachverständiger begutachtet umliegende Bebauung
Ein von der Landeshauptstadt Schwerin beauftragter Sachverständiger wird den baulichen Zustand umliegender Bebauung erfassen. Dafür ist es erforderlich, dass der Sachverständige Grundstücke und Gebäude von innen und außen besichtigt. Der Sachverständige wird sich rechtzeitig mit den betroffenen Grundstückseigentümern in Verbindung setzen.

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