Schwerin – Heute ist das Urteil vor dem Schweriner Landgericht gefallen. Fünf Jahre Haft, für eine dreifache Mutter, die Ihr Kind alleine in der Badewanne in Ihrer Wohnung zur Welt brachte und unmittelbar danach in der Wanne ertränkt hat.
Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte für die 28-jährige Frau mindestens fünfeinhalb Jahre gefordert. Der Verteidiger der Angeklagten war von Anfang an auf ein milderes Urteil aus.
Nach Prüfung aller Beweise und Indizien hat das Gericht dann seine Entscheidung gefällt und das Urteil auf fünf Jahre festgelegt.