Schwerin – Die Finanzhilfe für freie allgemein bildende und berufliche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern soll ab dem Schuljahr 2014/2015 nach einem festen Satz pro Schüler berechnet werden. Die neuen Fördersätze sollen im Schulgesetz verankert werden und rückwirkend zum 1. August 2014 in Kraft treten. Die Abgeordneten des Landtags haben heute über die Änderung des Schulgesetzes debattiert.
„Mit den neuen Regelungen wollen wir eine verlässliche Grundlage schaffen und für Planungssicherheit an den freien Schulen sorgen“, sagte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Die Schülerkosten- und Förderbedarfssätze sollen im Schulgesetz auf Basis der Berechnung für das Schuljahr 2014/2015 festgelegt werden und ab dem Schuljahr 2015/2016 in jedem Schuljahr um die Tarifentwicklung der Lehrer-Gehälter angepasst werden“, so Brodkorb. Bislang seien die Fördersätze in jedem Schuljahr neu berechnet worden.
Außerdem soll der Verwendungszweck der Finanzhilfe geöffnet werden. Freie Schulen können demnach die Landesmittel für alle schulischen Zwecke mit Ausnahme der Sachkosten verwenden. Darüber hinaus ist geplant, die Verwendungsnachweisprüfung zu vereinfachen. Das Land stellt von diesem Schuljahr an für eine erhöhte Finanzhilfe jährlich ca. 2,3 Mio. Euro bereit. Hinzu kommen nach derzeitigen Prognosen jährlich 620.500 Euro für die gestiegenen Finanzhilfesätze bei den freien beruflichen Schulen. Bildungsgänge in stark nachgefragten Gesundheitsberufen sollen von diesem Schuljahr an stärker unterstützt werden.
Bildungsminister Mathias Brodkorb dankte den Koalitionsfraktionen für die konstruktive Arbeit und für einen Gesetzentwurf, der in höchster Geschwindigkeit auf den Weg gebracht worden sei.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 76 freie allgemein bildende Schulen mit insgesamt 15.000 Schülerinnen und Schülern und 29 freie berufliche Schulen mit 4.100 Schülerinnen und Schülern. An den freien allgemein bildenden Schulen unterrichten 1.230 Lehrerinnen und Lehrer, an den freien beruflichen Schulen sind es 240 Lehrkräfte.