Wismar (ots) – Am Dienstagvormittag erhielt eine 63-jährige Frau im Raum Schönberg einen Anruf von einer scheinbar jungen Frau. Diese forderte die 63-Jährige in dem Gespräch auf, einen Betrag von 860 Euro auf eine Person in die Türkei zu überweisen. Auf Nachfrage wurde der Frau aus Schönberg mitgeteilt, dass sie im Jahre 2011 an einem Gewinnspiel teilgenommen hätte und das Geld dazu sei, sie aus dem Vertrag zu entlassen. Die Anruferin erklärte weiter, dass keine Kontonummer auf dem Überweisungsformular eingetragen werden muss, sondern lediglich der genannte Name sowie die Region Türkei und als Bank die Western Union. Am Mittwochvormittag erfolgte ein erneuter Anruf. Da die 63-Jährige den Betrag noch nicht überwiesen hatte, müsse sie nun mit einer zu zahlenden Summe von 5.000 Euro rechnen.
Die Betroffene fragte nach eigenen Angaben nun doch wie sie diese Strafzahlung verhindern kann, worauf ihr die Anruferin nahe legte, den bereits geforderten Betrag von 860 Euro schnellstmöglich zu überweisen. Sollte sie das Geld nicht überweisen, drohte die Anruferin in den nächsten Tagen einen Gerichtsvollzieher zu schicken, welcher dann das Geld eintreiben würde. Die 63-Jährige wandte sich anschließend an einen Rechtsanwalt, welcher ihr riet, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Die geforderte Überweisung tätigte die Frau nicht.
Bei dem geschilderten Sachverhalt handelt es sich um die bereits bekannte Betrugsmasche mit der Forderung von Geld für die Teilnahme an Gewinnspielen oder in anderen Fällen, für Vorauszahlungen als Gebühr zur Auszahlung eines höheren Bargeldgewinns. Die Polizei rät grundsätzlich auf diese Zahlungsforderungen nicht einzugehen. Lassen sie sich auf keinem Fall am Telefon unter Druck setzen. Sie können das Gespräch jederzeit durch Auflegen des Hörers beenden. Informieren sie umgehend die Polizei. Durch Bekanntwerden eines Falls, können, durch eine frühzeitige Veröffentlichung in den Medien, weitere Tatversuche erkannt und Taterfolge verhindert werden.