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Erhöhung der SED-Opferrente

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Schwerin – "Gerade im 25. Jahr der Deutschen Einheit ist es ein wichtiges Signal, an das Leid der Opfer der SED-Diktatur zu erinnern. Jüngste Äußerungen, die DDR sei doch kein Unrechtstaat gewesen, sind respektlos den Leidtragenden des damaligen Regimes gegenüber. Jede Diktatur der jüngeren deutschen Geschichte hat Willkür walten lassen und kann aus diesem Grund kein Rechtstaat gewesen sein", sagte Justizministerin Kuder. Sie ist für die Rehabilitationsleistungen zuständig.

"Mit der Erhöhung der Opferrente wird der Koalitionsvertrag konsequent umgesetzt. Diese besondere Zuwendung für Haft-Opfer aus DDR-Zeiten um 20 Prozent auf 300 Euro anzuheben, erscheint angemessen, da die Höhe seit sieben Jahren nicht verändert wurde. Im Wesentlichen ist es ein Inflationsausgleich, der die Situation der Opfer der SED-Diktatur verbessern soll. Die Opferrente ist zugleich ein Symbol, mit dem der Widerstand der ehemaligen politischen Häftlinge anerkannt werden soll. Hier in Mecklenburg-Vorpommern werden rund 4.000 Menschen von der Erhöhung profitieren", so die Ministerin.

Darüber hinaus soll die sogenannte Ausgleichszahlung nach dem Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (BerRehaG)um 30 Euro steigen. Für die höhere SED-Opferrente wird das Land Mecklenburg-Vorpommern jährlich 900.000 Euro zusätzlich bereitstellen. Die geplante Erhöhung der Ausgleichsleistungen laut BerRehaG wird sich nächstes Jahr auf ca. 8.500 Euro Mehrausgaben belaufen. Geplant ist, dass die Erhöhungen im Jahr 2015 in Kraft treten. Wer die genannten Leistungen bereits bezieht, braucht keinen neuen Antrag zu stellen. Der erhöhte Betrag wird automatisch ausgezahlt werden.

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