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Landeshauptstadt benennt Beauftragte für Antikorruptionsangelegenheiten

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Schwerin – In Schwerin  wird es künftig eine so genannte Compliance-Beauftragte geben, die Hinweisen auf Begünstigung, Unregelmäßigkeiten oder persönlicher Vorteilsnahme in den Eigenbetrieben und Unternehmen der Landeshauptstadt Schwerin sowie deren Beteiligungen nachgeht.

Dazu wurden in einer Richtlinie, die der Stadtvertretung am 13. Oktober zum Beschluss vorliegt, einheitliche Mindeststandards festgelegt, die in allen Unternehmen gelten. Die sollen  in den städtischen Unternehmen verbindlich eingeführt werden, um Regelverstöße von vornherein zu vermeiden bzw. frühzeitig zu erkennen und zu ahnden. „Wir haben die Grenze klar gezogen, was geht und was nicht. An diesen einheitlichen Maßstäben müssen sich nun alle messen lassen. Gleichzeitig können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Leitungsebenen ihr Handeln klar ausrichten und müssen nicht befürchten, dass die Rechtmäßigkeit ihrer Entscheidungen im Nachhinein bezweifelt oder in ein falsches Licht gerückt wird“, so der Geschäftsführer der Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung Matthias Dankert.

In den kommunalen Unternehmen soll eine der jeweiligen Unternehmensstruktur angepasste Compliance-Organisation entstehen und ein Regelwerk erarbeitet werden mit Festlegungen zur/zum:

• Annahme von Geschenken, Zuwendungen, Einladungen
• rechtskonformen Vergabe nach VOB und VOL
• Zulässigkeit von Nebentätigkeiten
• Einhaltung des Datenschutzes/Fernmeldegeheimnis
• Sponsoring/Spenden
• Umgang mit Interessenkonflikten
• Insiderwissen/-geschäften
• Personalauswahl in Risikobereichen
• Mehr-Augen-Prinzip
• Transparenz der Entscheidungen
• Internen Kontrollsystem
• unternehmensspezifischen Regelungen.

Die Aufgabe der Compliance-Beauftragten wird in der Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung die Betriebswirtin Manuela Thormann wahrnehmen. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf alle städtischen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie der Eigenbetriebe. Sie arbeitet in Antikorruptionsangelegenheiten, die Geschäftsführung betreffend, weisungsunabhängig. Die kommunalen Unternehmen können eigene Compliance-Beauftragte benennen.

Der Beirat der Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung Schwerin mbH hat der Richtlinie bereits zugestimmt.

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