Schwerin – Bei den Pflegesatzverhandlungen können die Pflegeeinrichtungen künftig ihre tariflichen Personalkosten in vollem Umfang geltend machen. Das sieht der Änderungsantrag zum Pflegestärkungsgesetz vor, dem auf Initiative der SPD von den Koalitionsfraktionen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zugestimmt wurde. "Das ist ein guter Tag für alle tariftreuen Einrichtungen. Jetzt gibt es keinen Grund mehr, den Beschäftigten einen Tarifvertrag mit einer fairen Vergütung vorzuenthalten", sagte Sylvia Bühler, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Die Gesetzesänderung kam aufgrund der Anhörung im Gesundheitsausschuss zustande. Dort hatte ver.di gefordert, den Wettbewerb zwischen den Einrichtungsträgern um möglichst niedrige Personalkosten endlich zu beenden. Pflegearbeit müsse entsprechend ihrer Verantwortung besser bezahlt werden. ver.di hoffe, dass im Interesse der Beschäftigten die tarifliche Vergütung bei Pflegediensten und -heimen mit dieser gesetzlichen Klarstellung deutlich zunehmen werde, erklärte Bühler weiter.
Die Neuregelung sieht vor, dass die Träger künftig nachweisen müssen, das Geld auch tatsächlich für Personalkosten ausgegeben zu haben. Wer einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, erbringt bereits dadurch den Nachweis. Damit wird gewährleistet, dass das Geld bei den Beschäftigten ankommt und nicht etwa bei Aktionären. Die Einigung im Ausschuss war zustande gekommen, nachdem sich auch der Pflegebeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann für die Änderung stark gemacht hatte.
Bisher liegt der Verdienst in Einrichtungen mit Tarifvertrag etwa um 20 Prozent über den nicht tarifgebundenen Arbeitgebern in der Pflege.
Mit der Neuregelung wird eine jahrelange Forderung von ver.di umgesetzt.